Uhl, A.; Bachmayer, S.; Kobrna, U.; Puhm, A.; Springer, A.; Kopf, N.; Beiglböck, W.; Eisenbach-Stangl, I.; Preinsperger, W.; Musalek, M. (2009):
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends 2009. dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGFJ, Wien
Die Frage, wie viel man trinken kann, ohne den gesetzlichen Grenzwert
von 0,5 Promille zu überschreiten, beschäftigt natürlich
die Kraftfahrer und wird von den verantwortlichen Experten, angesichts
großer interindividueller Unterschiede, nur ungern beantwortet.
Setzt man die Grenze zu niedrig an, so wird sie von Personen, die aus
Einzelbeispielen und Trinkversuchen wissen, dass man auch mit weit größeren
Mengen einen Alkomattest ohne Probleme überstehen kann, nicht ernst
genommen. Setzt man die Grenze zu hoch an, so kann man mitverantwortlich
dafür sein, dass Personen, die sich genau an die Empfehlung halten,
mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten.
Generell ist es immer anzuraten, keinen Alkohol zu trinken, wenn man
vorhat, ein Fahrzeug zu lenken. Dazu kommt auch, dass man im Falle von
Unfällen auch dann ernste Probleme haben kann, wenn man Alkohol
konsumiert hat und der Alkoholisierungsgrad unter der gesetzlich festgelegten
maximal zulässigen Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille liegt.
Versucht man sich allerdings anhand der Berechnungsformeln (Formel 20,
S.52 bis Formel 26, S.55) zu orientieren, so sollte man Folgendes bedenken:
Die Menge
Alkohol, die man trinken kann, um eine bestimmte BAK-Grenze nicht zu
überschreiten, ist nicht direkt vom Körpergewicht sondern
ausschließlich vom Gewicht des Körperwassers abhängig
("Produkt aus Körpergewicht und Körperwasserkonzentration").
Fettleibige können daher trotz weit höherem Gewicht nicht
mehr Alkohol zu sich nehmen als Schlanke, und kaum jemand kennt seinen
Ganzkörperwasseranteil ganz genau.
Die Alkoholaufnahme,
der Anstieg der Blutalkoholkonzentration und der Abbau wird von einer
Reihe von Faktoren beeinflusst (Art des Getränks, ob zusätzlich
etwas gegessen wird, Gewöhnung an Alkohol, psychische Faktoren,
individuelle Stoffwechseleigenschaften etc.), weswegen die Orientierung
an Mittelwerten generell problematisch ist
(vgl. Der theoretisch
maximal mögliche Gipfel des Blutalkoholspiegel).
Der Abbau
des Blutalkohols variiert zwischen 0,1 und 0,2 Promille pro Stunde.
Aus Sicherheitsgründen sollte man immer vom niedrigeren Wert (Formel
24, S.55) ausgehen. Wie in Kap. 3.1.14, S.54 erwähnt, wird bei
der praktischen Rückrechnung des Blutalkoholwerts nach Verkehrsdelikten
von 0,1 Promille Abbau pro Stunde ausgegangen, was im Sinne des Beschuldigten
liegt.
Die Messung
mit dem Alkomat - aber auch mittels Bluttest - ist wie jede Messung
nicht zu 100% verlässlich
( vgl. Messung
der Blutalkoholkonzentration, Atemalkoholkonzentration, Urinalkoholkonzentration),
weswegen man grundsätzlich auch mit knapp unterkritischen BAK-Werten
einen positiven Alkoholtest erzielen kann, wenn gleich der umgekehrte
Fall, dass man mit leicht überkritischen BAK-Werten durchkommt
wahrscheinlicher ist.
Keinesfalls
sollte man aus Berichten von Anderen schließen, wieviel man trinken
kann, ohne die gesetzliche Grenze zu überschreiten. Die Blutalkoholkonzentration
variiert ja nicht nur stark in Abhängigkeit von der konsumierten
Alkoholmenge, sondern auch in Abhängigkeit von Rahmenbedingungen
und infolge der Ungenauigkeit des Messgerätes kann es vorkommen,
dass jemand einmal bei einer deutlichen Überschreitung durchkommt
und beim nächsten Mal mit einer geringen Überschreitung des
Grenzwertes ertappt wird.
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