Suchtpräventionsdokumentation - Alkohol
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Konsumierte Alkoholmenge und Promille-Wert

Uhl, A.; Bachmayer, S.; Kobrna, U.; Puhm, A.; Springer, A.; Kopf, N.; Beiglböck, W.; Eisenbach-Stangl, I.; Preinsperger, W.; Musalek, M. (2009): 
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends 2009. dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGFJ, Wien


Die Frage, wie viel man trinken kann, ohne den gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille zu überschreiten, beschäftigt natürlich die Kraftfahrer und wird von den verantwortlichen Experten, angesichts großer interindividueller Unterschiede, nur ungern beantwortet. Setzt man die Grenze zu niedrig an, so wird sie von Personen, die aus Einzelbeispielen und Trinkversuchen wissen, dass man auch mit weit größeren Mengen einen Alkomattest ohne Probleme überstehen kann, nicht ernst genommen. Setzt man die Grenze zu hoch an, so kann man mitverantwortlich dafür sein, dass Personen, die sich genau an die Empfehlung halten, mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten.

Generell ist es immer anzuraten, keinen Alkohol zu trinken, wenn man vorhat, ein Fahrzeug zu lenken. Dazu kommt auch, dass man im Falle von Unfällen auch dann ernste Probleme haben kann, wenn man Alkohol konsumiert hat und der Alkoholisierungsgrad unter der gesetzlich festgelegten maximal zulässigen Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille liegt.

Versucht man sich allerdings anhand der Berechnungsformeln (Formel 20, S.52 bis Formel 26, S.55) zu orientieren, so sollte man Folgendes bedenken:

Die Menge Alkohol, die man trinken kann, um eine bestimmte BAK-Grenze nicht zu überschreiten, ist nicht direkt vom Körpergewicht sondern ausschließlich vom Gewicht des Körperwassers abhängig ("Produkt aus Körpergewicht und Körperwasserkonzentration"). Fettleibige können daher trotz weit höherem Gewicht nicht mehr Alkohol zu sich nehmen als Schlanke, und kaum jemand kennt seinen Ganzkörperwasseranteil ganz genau.

Die Alkoholaufnahme, der Anstieg der Blutalkoholkonzentration und der Abbau wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst (Art des Getränks, ob zusätzlich etwas gegessen wird, Gewöhnung an Alkohol, psychische Faktoren, individuelle Stoffwechseleigenschaften etc.), weswegen die Orientierung an Mittelwerten generell problematisch ist
(vgl. Der theoretisch maximal mögliche Gipfel des Blutalkoholspiegel).

Der Abbau des Blutalkohols variiert zwischen 0,1 und 0,2 Promille pro Stunde. Aus Sicherheitsgründen sollte man immer vom niedrigeren Wert (Formel 24, S.55) ausgehen. Wie in Kap. 3.1.14, S.54 erwähnt, wird bei der praktischen Rückrechnung des Blutalkoholwerts nach Verkehrsdelikten von 0,1 Promille Abbau pro Stunde ausgegangen, was im Sinne des Beschuldigten liegt.

Die Messung mit dem Alkomat - aber auch mittels Bluttest - ist wie jede Messung nicht zu 100% verlässlich
( vgl. Messung der Blutalkoholkonzentration, Atemalkoholkonzentration, Urinalkoholkonzentration), weswegen man grundsätzlich auch mit knapp unterkritischen BAK-Werten einen positiven Alkoholtest erzielen kann, wenn gleich der umgekehrte Fall, dass man mit leicht überkritischen BAK-Werten durchkommt wahrscheinlicher ist.

Keinesfalls sollte man aus Berichten von Anderen schließen, wieviel man trinken kann, ohne die gesetzliche Grenze zu überschreiten. Die Blutalkoholkonzentration variiert ja nicht nur stark in Abhängigkeit von der konsumierten Alkoholmenge, sondern auch in Abhängigkeit von Rahmenbedingungen und infolge der Ungenauigkeit des Messgerätes kann es vorkommen, dass jemand einmal bei einer deutlichen Überschreitung durchkommt und beim nächsten Mal mit einer geringen Überschreitung des Grenzwertes ertappt wird.


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