Text aus:
Uhl, A.; Bachmayer, S.; Kobrna, U.; Puhm, A.; Springer, A.; Kopf, N.; Beiglböck, W.; Eisenbach-Stangl, I.; Preinsperger, W.; Musalek, M. (2009):
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends 2009.
dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGFJ, Wien
Fördere ein öffentliches, privates und berufliches
Umfeld, in dem die Bevölkerung vor Unfällen, Gewalttätigkeit
und anderen negativen Folgen des Alkoholkonsums geschützt ist.
In Österreich haben sich vor allem in den vier Bereichen "Familie",
"Arbeitsplatz", "Verkehr" und "Strafvollzug"
Initiativen zur Umsetzung dieser Strategie gebildet.
Familie
Den negativen Folgen des Alkoholkonsums insbesondere im Hinblick auf
Frauen und Kinder wird im österreichischen Rechtssystem große
Aufmerksamkeit geschenkt. Vor allem die Möglichkeit Akutmaßnahmen
zu ergreifen wurde in den letzten Jahren zunehmend ausgebaut. Neben
Frauenhäusern, die rasche Aufnahmen gemeinsam mit dem Kind ermöglichen,
wurde es aufgrund einer Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
sowie der Exekutivverordnung seit 1997 möglich, Personen, von
welchen eine Bedrohung auf Leben oder Gesundheit ausgeht, bis zu 14
Tagen die Rückkehr in die Wohnung zu verbieten. Dies geschieht
aufgrund einer einstweiligen Verfügung eines Zivilgerichtes,
die sofort exekutiert werden kann. Weiters ist die Mitbehandlung betroffener
Familienmitglieder Standard in der Behandlung Alkoholkranker, wobei
mittlerweile auch - unter bestimmten Bedingungen - die Kosten für
eine Familientherapie von den Krankenkassen übernommen werden.
Ein Problem stellt vorläufig noch die Betreuung von Kindern aus
Suchtfamilien dar, die meist von den Auswirkungen der Suchterkrankung
eines Familienmitgliedes stark betroffen sind, z.B. in Form erhöhter
Suchtgefährdung und/oder durch Entwicklung charakteristischer
psychischer Beschwerdebilder (vgl. Beiglböck et al., 1999). Einerseits
existieren kaum professionelle Hilfsangebote, andererseits ist dieses
Thema dermaßen tabuisiert, dass es sehr schwierig ist die Betroffenen
mit den vorhandenen Angeboten (wie z.B. regelmäßige Informationsabende
für Kinder und Jugendliche im Anton-Proksch-Institut) zu erreichen.
In letzter Zeit wird dem Thema "Kinder aus alkoholbelasteten
Familien" sowohl international (z.B. EU-Projekt
ENCARE) als auch national verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt
(z.B. Studie des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Suchtforschung
"Kinder in alkoholbelasteten Familien - Theorie und Praxis der
Prävention"(in Druck). ---> Encare
Österreich
Quelle:
Beiglböck, W.;
Feselmayer, S.; Frank, H. (1999): Kinder von Suchtkranken - das
unterschätzte Risiko. In: Viquerat, H. (Hrsg.): Klinische
Kinder- und Jugendpsychologie - Diagnostik, Störungsbilder, Therapie.
Deutscher Psychologenverlag Bonn.
Arbeitsplatz
Seit einigen Jahren ist ein deutlicher Trend zu innerbetrieblichen
Alkoholpräventionsprogrammen festzustellen, da Alkoholverbote
durch Arbeitnehmerschutzgesetze wohl den Alkoholkonsum während
der Arbeitszeit aber - aus kompetenzrechtlichen Gründen - nicht
ausreichend genug während der Ruhepausen regeln. Auch gibt es
diverse berufsgruppenspezifische Gesetze aber diesen Regelungen kommt
keine flächendeckende Effizienz zu. Erfolge sind vielmehr über
umfassende Programme, die von primärpräventiven Ansätzen
(Arbeitsplatzbelastung, Angebot alkoholfreier Getränke in Kantinen
und bei Betriebsfeiern etc.) über Sekundärprävention
(Früherkennung von Gefährdeten, Motivationsgespräche
etc.) bis zur Behandlung bereits erkrankter Mitarbeiter (über
so genannte Stufenprogramme) reichen, zu erwarten (Beiglböck,
1995). Das Anton-Proksch-Institut (vgl. Beiglböck & Feselmayer,
2000) bietet nun schon seit Jahren Seminare an, in denen Führungskräfte
mit Strategien zur Reduktion des Alkoholproblems in den Betrieben
vertraut gemacht werden.
Beiglböck, W. (1995): Alkohol am Arbeitsplatz und Arbeitnehmervertretungen. In: Wr.
Zeitschrift f. Suchtforschung, 16, 15-20
Beiglböck,
W.; Feselmayer, S.(2000): Alkohol am Arbeitsplatz - Betriebliche
Suchtprävention in Österreich. In: Fellöcker, K.;
Franke, S. (Hrsg.): Suchtvorbeugung in Österreich. Springer,
Wien
Verkehr
Informationen zu diesem Punkt finden sich in unter Strategie
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Strafvollzug
Das österreichische Strafgesetzbuch sieht eine gesonderte Unterbringung
entwöhnungsbedürftiger Rechtsbrecher vor, sofern das Delikt
mit nicht mehr als 2 Jahren Haftstrafe zu ahnden wäre und ein
Gutachter einen Erfolg einer derartigen Maßnahme annimmt. Häftlinge
mit nicht mehr als 3 Jahren Haftstrafe können sich gegen Ende
ihrer Haftstrafe freiwillig einer Entwöhnungsbehandlung - in
eigenen Haftanstalten oder in Zusammenarbeit mit Rehabilitationseinrichtungen
- unterziehen.
weiterführende Informationen:
Übersicht
Alkoholpolitik
Jahreszahlen
wichtiger alkoholpolitischer Entwicklungen und Dokumente
 zum Download alkoholpolitischer
Dokumente (Alcohol
Policy 1946-2007)
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