Text aus:
Uhl, A.; Bachmayer, S.; Kobrna, U.; Puhm, A.; Springer, A.; Kopf, N.; Beiglböck, W.; Eisenbach-Stangl, I.; Preinsperger, W.; Musalek, M. (2009):
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends 2009.
dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGFJ, Wien
Fördere ein ethisches und rechtliches Verantwortungsbewusstsein
bei denjenigen, die für die Vermarktung oder den Ausschank alkoholischer
Getränke zuständig sind, gewährleiste eine strenge Kontrolle
der Produktsicherheit und setze angemessene Maßnahmen gegen illegale
Alkoholherstellung und illegalen Verkauf.
Schulung im Gastronomiebereich
Der Ausschank von Alkohol ist an eine Konzession oder Gewerbeberechtigung
gebunden; konkrete Maßnahmen im Sinne eines "Responsible
Server Trainings", wie Schulungen über Alkoholmissbrauch,
Wissen über den Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Promillegehalt,
Umgang mit Alkoholisierten etc. sind derzeit nicht vorgesehen. Im
Jahr 2003 wurde allerdings die Aktion "Jugend-OK-Partnerbetrieb"
ins Leben gerufen. Bei der Aktion handelt es sich um eine Initiative
des Jugendreferates des Landes NÖ in Kooperation mit der Wirtschaftskammer
zur Entwicklung vorbildhafter Konzepte im Gastronomiebereich für
den bewussten Umgang mit Alkohol und Nikotin. Teilnehmende Gastronomiebetriebe,
die den Kriterien entsprachen, erhielten die Auszeichnung "Jugend-OK-Partnerbetrieb"
und wurden in Radio und anderen Medien vorgestellt. Die Betriebe mit
den besten Angeboten wurden von einer Expertenjury prämiert.
In erster Linie ging es darum, für junge Menschen alkoholfreie
und alkoholarme Getränke anzubieten und das in einer Atmosphäre,
in der Menschen, die keinen oder nur wenig Alkohol trinken, nicht
mindergeschätzt werden.
Durch die Aktion, bei der die Alkohol-Koordinations- und Informationsstelle
(AKIS) eine beratende Funktion übernommen hat, ging es darum,
überlegt Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Einhaltung der
Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche ermöglichen
und auch für (junge) Erwachsene eindeutige Signale in Richtung
moderaten Alkoholkonsum setzen, ohne dass sich diese - auf Verbote
und Vorschriften sensibel reagierende - Zielgruppe sich in ihrer Autonomie
eingeschränkt fühlt (Gruber et at., 2004).
Quellen:
Gruber, Ch.; Kobrna,
U.; Uhl, A.; Springer, A. (2004): Evaluation des niederösterreichischen
Pilotprojekts "Jugend-OK-Partnerbetrieb" - Alkoholprävention
und Jugendschutz im Bereich der Gastronomie. Forschungsbericht
des LBISucht, Wien download
Produktsicherheit
Da die Alkoholpreise in Österreich nicht als überhöht
erlebt werden, und land- und forstwirtschaftliche Betriebe Wein, Most
und Spirituosen für den Eigenbedarf ganz offiziell und ohne zusätzliche
Kosten herstellen können ist der Anreiz für Laien, qualitativ
minderwertige alkoholische Produkte herzustellen, eher gering. Minderwertiger
Alkohol aus nicht gewerblichen bzw. bäuerlichen Betrieben spielt
daher in Österreich kaum eine Rolle.
Die Produktsicherheit bei der gewerblichen und bäuerlichen Alkoholproduktion
kann als weitgehend gegeben (Lebensmittelcodex, Abfindungsverordnung,
Vergällungsverordnung etc.) betrachtet werden; die WHO zählt
Österreich zu jenen Staaten, die hier umfassende und ausreichende
Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben.
Kennzeichnungspflicht
Gesonderte Kennzeichnungspflicht besteht lediglich im Hinblick auf
Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.-%, dort
muss der Alkoholgehalt am Etikett des Gebindes angeführt werden.
Gesundheitswarnungen (wie bei Tabakwaren) und wie von manchen gefordert,
sind derzeit in Österreich nicht vorgesehen. Derartige Bestimmungen
wurden aber in einigen EU-Ländern, wie Frankreich und Finnland,
bereits beschlossen.
Quelle: Richtlinie
über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln (79/112/EWG)
weiterführende Informationen:
Übersicht
Alkoholpolitik
Jahreszahlen
wichtiger alkoholpolitischer Entwicklungen und Dokumente
 zum Download alkoholpolitischer
Dokumente (Alcohol
Policy 1946-2007)
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