Text aus:
Uhl, A.; Bachmayer, S.; Kobrna, U.; Puhm, A.; Springer, A.; Kopf, N.; Beiglböck, W.; Eisenbach-Stangl, I.; Preinsperger, W.; Musalek, M. (2009):
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends 2009.
dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGFJ, Wien
Die Definition von "Gesundheit"
aus der WHO-Verfassung:
Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen
und sozialen Wohlbefindens und daher weit mehr als die bloße Abwesenheit
von Krankheit oder Gebrechen.
---> Originaltext WHO, 1946; Übersetzung aus dem Englischen durch
die Autoren, zum download (pdf-doc)
Die Definition von "Gesundheitsförderung"
im Sinne der "Ottawa Charta":
Gesundheitsförderung ist ein Prozess, der Menschen dazu in die
Lage versetzen soll, mehr Einfluss auf ihren Gesundheitszustand zu entwickeln
und ihre Gesundheit aktiv zu verbessern. Ziel ist die Erreichung eines
Zustandes vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen
Wohlbefindens", der dadurch erreicht werden soll, dass Individuen
und Gruppen unterstützt werden, eigene Wünsche wahrzunehmen
und zu realisieren, Bedürfnisse zu befriedigen, sowie die Umgebung
zu verändern oder sich an diese anzupassen. Gesundheit ist ein positives
Konzept, das sowohl soziale und individuelle Ressourcen als auch körperliche
Fähigkeiten betont. Aus diesem Grund ist Gesundheitsförderung
nicht nur im Kompetenzbereich des Gesundheitssektors anzusiedeln, sondern
Gesundheitsförderung geht weiter als ein gesunder Lebensstil zum
Wohlbefinden.(Übersetzung aus dem Englischen durch die Autoren)
---> Originaltext WHO, 1986, zum Download (englisch) zum
Download (deutsch)
Drei Hauptüberlegungen zum "ersten
Europäischen Alkohol Aktionsplan" (EAAP-1)
Gesundheitskonsequenzen und soziale Probleme
Es zeigt sich deutlich, dass in den Ländern mit dem höchsten
Alkoholkonsum auch die meisten durch Alkohol verursachten Probleme wie
z.B. Leberzirrhose zu finden sind. Sie belasten nicht nur das Familienleben
und die Gesundheit des einzelnen, sondern sind auch eine große Belastung
für das Gesundheits- und Sozialsystem und zeigen Konsequenzen im
Verkehrswesen, Strafrecht und am Arbeitsplatz Das gesamte Gemeinwesen
trägt an den Folgen, an den sozialen wie den finanziellen Kosten.
In einigen Mitgliedsländern schätzt man die Gesamtkosten, die
der Gesellschaft durch den Alkoholkonsum entstehen, auf 5 bis 6% des Bruttosozialprodukts.
Man kann Alkohol nicht wie andere Konsumgüter behandeln, deren Konsumniveau
durch die freien Kräfte des Marktes bestimmt werden. Alkohol ist
"ein ganz besonderer Saft", könnte man in Abwandlung eines
Zitats von Goethe sagen, weil er Abhängigkeit bewirken und sein Konsum
zu wirklich schweren Problemen führen kann.
Wirtschaftliche Faktoren.
Die zweite Grundüberlegung gilt den wirtschaftlichen Faktoren. Alkohol ist für die Europäische Region ein wichtiger Wirtschaftsfaktor
und zwar wegen des hohen Produktions- und Konsumniveaus und wegen des
umfangreichen Außenhandels. Die Alkoholproduktion ist zwar für
bestimmte Gebiete und Städte der Europäischen Region von besonderer
Bedeutung, doch selbst in den wenigen Ländern, die man zu den Großproduzenten
und Exporteuren alkoholischer Getränke rechnen muss, macht die Alkoholproduktion
vom Wert her unter 2% des Bruttoinlandsprodukts aus.
Die staatlichen Einnahmen aus einer Alkoholsondersteuer können zwar
erheblich sein, doch selbst in den Ländern mit hoher Alkoholbesteuerung
hat sich ihre relative Bedeutung verringert.
Kulturelle Faktoren.
Die dritte Grundüberlegung gilt den kulturellen Faktoren. In den verschiedenen Ländern der Europäischen Region misst
man dem Alkohol ganz unterschiedliche Bedeutung bei, was sich entsprechend
in den Trinkgewohnheiten niederschlägt. In einigen Mitgliedsländern
trinkt man normalerweise keinen Alkohol. In anderen Mitgliedsländern
gehört der Alkohol dagegen untrennbar zum gesellschaftlichen Alltag
und der Alkoholgenuss ist sozusagen ein Höhepunkt bei besonderen
Anlässen und Festen. In vielen Ländern ist das "Sich-Betrinken"
häufig Teil einer (noch) meist männlichen Kultur.
In vielen Kulturen verbindet man Alkohol mit der Vorstellung von Entspannung
und Geselligkeit, und sicherlich kann Alkoholgenuss auch eine Quelle des
Wohlbefindens sein. Inzwischen wird häufig auch auf die präventive
Wirkung von Alkohol verwiesen. Im Wesentlichen bezieht sich dies auf Männer
im mittleren Alter, die durch koronare Herzkrankheiten gefährdet
sind. Aber was für das Herz von Männern im mittleren Alter gut
sein mag, erhöht andererseits bei Frauen möglicherweise deren
Brustkrebsrisiko, und diese Krankheit ist ja ebenfalls von außerordentlicher
volksgesundheitlicher Bedeutung. Die gleiche Dosis Alkohol kann zudem
junge Menschen gefährden, und bei diesen spricht gegenwärtig
nichts für eine Schutzwirkung des Alkohols.
Der Alkoholkonsum bei Jugendlichen wird in der Öffentlichkeit vor
allem mit unmittelbaren, durch Trunkenheit verursachten Schäden in
Verbindung gebracht, z.B. Autounfällen, Kriminalität und "ungeschützter"
Sexualität Untersuchungen aus den USA zeigen inzwischen jedoch auch
einen Zusammenhang mit negativen schulischen Leistungen.
---> Originaltext WHO, 1993c, S.2-3, download
Aktionsziele des "ersten Europäischen
Aktionsplans Alkohol" (EAAP 1)
- Stärkung der Gesundheitsförderungspolitik in den Mitgliedsländern
zur Prävention alkoholbedingter Schädigungen der Gesundheit
- Konsensbildung mit internationalen Organisationen und Vereinigungen
über gemeinsame Aktionen zur Prävention alkoholbedingter Schädigungen
der Gesundheit
- Stärkung von Praktiken in der Alkoholindustrie und im Gastgewerbe
die die Prävention von alkoholbedingten Schädigungen der Gesundheit
unterstützen
- Schaffung von gesundheitsfördernden Lebensbereichen, die Motivation
und Fähigkeiten des Einzelnen stärken, Schädigungen seiner
Gesundheit durch Alkohol entgegenzuwirken
- Unterstützung kommunaler Initiativen zur Prävention und
Bewältigung alkoholbedingter Schädigungen der Gesundheit
- Medienkampagnen, um die öffentliche Unterstützung für
einen sicheren Umgang mit Alkohol zu stärken
- Erhöhung des Beitrags der Gesundheitsdienste, insbesondere
der primären Gesundheitsversorgung, zur Prävention und Bewältigung
von alkoholbedingten Schädigungen der Gesundheit
- Erhöhung des Beitrags der Sozialdienste zur Prävention
alkoholbedingter Schädigungen der Gesundheit
- Erhöhung des Beitrags der Strafverfolgungsbehörden zur
Prävention alkoholbedingter Schädigungen der Gesundheit
(Originaltext WHO, 1993c, S.18-22, Gesamttext unter: www.api.or.at/akis,
Übersetzung aus dem Englischen durch die Autoren) ---> Originaltext download
Ethische Prinzipien zum Umgang mit
Alkohol aus der Europäischen Charta Alkohol
Zur Förderung des "Europäischen Alkohol Aktionsplans"
(EAAP-1) fordert die Konferenz in Paris alle Mitgliedstaaten auf, umfassende
alkoholpolitische Konzepte zu erarbeiten und Programme umzusetzen, die
- unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen, sozialen,
rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten - den folgenden ethischen
Prinzipien und Zielen Ausdruck verleihen, wobei davon ausgegangen wird,
dass aus diesem Dokument keine Rechtsansprüche hergeleitet werden
können.
- Alle Menschen haben ein Recht auf ein vor Unfällen, Gewalttätigkeit
und anderen negativen Folgen des Alkoholkonsums geschütztes Familien-,
Gesellschafts- und Arbeitsleben.
- Alle Menschen haben von früher Jugend an ein Recht auf korrekte,
unparteiische Information und Aufklärung über die Folgen des
Alkoholkonsums für Gesundheit Familie und Gesellschaft.
- Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen,
in der sie vor den negativen Folgen des Alkoholkonsums und soweit wie
möglich vor Alkoholwerbung geschützt werden.
- Alle alkoholgefährdeten oder alkoholgeschädigten Menschen
und ihre Familienangehörigen haben ein Recht auf Zugang zu Therapie
und Betreuung.
- Alle Menschen, die keinen Alkohol trinken möchten oder die
aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keinen Alkohol trinken
dürfen, haben ein Recht darauf, keinem Druck zum Alkoholkonsum
ausgesetzt und in ihrem abstinenten Verhalten bestärkt zu werden.
(deutsch.: WHO, 1995; Übersetzung aus dem Englischen durch
die Autoren)
---> Originaltext download
Zehn Strategien für
alkoholbezogene Maßnahmen aus der Europäischen Charta Alkohol
Untersuchungen und Erfolgsmeldungen in den Ländern lassen erkennen,
dass ein signifikanter gesundheitlicher und wirtschaftlicher Nutzen für
die Europäische Region erzielt werden kann, wenn in Hinsicht auf
die Verwirklichung der vorstehend genannten ethischen Prinzipien und Ziele
bei alkoholbezogenen Maßnahmen die folgenden zehn Gesundheitsförderungsstrategien
im Einklang mit den unterschiedlichen kulturellen, sozialen, rechtlichen
und wirtschaftlichen Gegebenheiten in jedem Mitgliedstaat umgesetzt werden:
(1) Informiere die Bevölkerung - im Rahmen von Aufklärungsprogrammen
- von früher Jugend an über die Folgen des Alkoholkonsums für
Gesundheit Familie und Gesellschaft und über wirkungsvolle Maßnahmen,
die zur Verhinderung oder Verringerung schädlicher Folgen ergriffen
werden können.
(2) Fördere ein öffentliches, privates und berufliches Umfeld,
in dem die Bevölkerung vor Unfällen, Gewalttätigkeit und
anderen negativen Folgen des Alkoholkonsums geschützt ist.
(3) Beschließe und exekutiere wirkungsvolle Gesetze, die vom
Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand abschrecken.
(4) Betreibe Gesundheitsförderung durch Einschränkung der
Verfügbarkeit alkoholischer Getränke, z.B. für Jugendliche
und durch Einflussnahme auf den Alkoholpreis z.B. über Steuern.
(5) Führe strenge Kontrollmaßnahmen ein, die direkte und
indirekte Bewerbung alkoholischer Getränke betreffen, wobei auf die
in manchen Ländern bereits existierenden Werbeeinschränkungen
und -verbote Rücksicht genommen werden soll, und stelle sicher, dass
sich keine Form der Werbung spezifisch an Jugendliche richtet, z.B. durch
die Verbindung von Alkohol mit Sportausübung.
(6) Gewährleiste, dass alkoholgefährdete oder alkoholgeschädigte
Personen und deren Familienangehörige Zugang zu effizienten Therapie-
und Rehabilitationseinrichtungen mit geschultem Personal haben.
(7) Fördere ein ethisches und rechtliches Verantwortungsbewusstsein
bei denjenigen, die für die Vermarktung oder den Ausschank alkoholischer
Getränke zuständig sind, gewährleiste eine strenge Kontrolle
der Produktsicherheit und setze angemessene Maßnahmen gegen illegale
Alkoholherstellung und illegalen Verkauf.
(8) Verbessere die Fähigkeit der Gesellschaft, mit Alkohol umzugehen,
durch Schulungsmaßnahmen für Fachkräfte aus unterschiedlichen
Bereichen, z.B. im Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs- und Rechtswesen,
sowie durch Stärkung von Gemeindeentwicklung und -führung
(9) Unterstütze nichtstaatliche Organisationen und Selbsthilfeinitiativen,
die einen gesunden Lebensstil fördern, speziell solche, die die Verhinderung
oder Verringerung alkoholbedingter Schäden zum Ziel haben.
(10) Entwickle breitgefächerte Programme in den Mitgliedstaaten
auf der Basis der vorliegenden Charta Alkohol, gib klare Ziele und Ergebnisindikatoren
vor, messe den Fortschritt und gewährleiste eine regelmäßige
Aktualisierung der Programme auf Grundlage einer Evaluierung
(WHO, 1995, Übersetzung aus dem Englischen durch die Autoren)
---> Originaltext download
Evaluierung der Umsetzung des EAAP-1
Ende 1998 führte die WHO eine Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans
Alkohol im Zeitraum 1992-1998 durch, und zwar auf der Grundlage eines
von 33 Ländern aus der gesamten Region beantworteten Fragebogens.
Zusammengefasst ergaben sich als wichtigste Resultate:
- Über die Hälfte der Länder arbeitete an einem landesspezifischen
Aktionsplan Alkohol und hatte ein für die Umsetzung zuständiges
Koordinationsgremium geschaffen.
- Gesetzliche Maßnahmen, die man für hilfreich hielt,
waren unter anderem strenge Bestimmungen für die Vermarktung von
Alkohol, auf Prävention ausgerichtete Steuererhöhungen sowie
in einigen Ländern eine Straffung der sich gegen Alkohol am Steuer
richtenden Bestimmungen.
- Die in einigen Ländern zu beobachtende Senkung der Alkoholsteuer
war teilweise durch den Versuch einer Steuerharmonisierung in der Europäischen
Union bedingt, wobei man auch meinte, dass dies das Risiko der alkoholbedingten
Schäden erhöhe.
- Insgesamt war man der Ansicht, dass die Alkoholindustrie bei der
Verhütung von alkoholbedingten Schäden nur eine unzureichende
Rolle spiele. Zu beobachten war, dass sich die Alkoholindustrie verstärkt
um eine intensivierte Vermarktung bemühte, was als ein wichtiges
Hindernis für die Umsetzung des EAAP empfunden wurde.
- Junge Menschen und alle, die sich mit Alkohol im Blut ans Steuer
setzen, waren die wichtigsten Zielgruppen der Programme. Einrichtungen
der primären Gesundheitsversorgung und Allgemeinkrankenhäuser
galten in vielen Ländern als die wichtigsten Stützen bei der
Auffindung und Behandlung von Personen mit alkoholbedingten Problemen.
- Von den Ländern, für die zur Zeit der Evaluierung Daten
vorlagen, hatten elf einen Rückgang des Pro-Kopf-Konsums erlebt,
drei (Italien, Polen, Spanien) hatten das in der Politik "Gesundheit
für Alle" (GFA) festgesetzte Ziel einer 25%igen Reduzierung
erreicht, während der Konsum in 11 Ländern seit 1992 gestiegen
war.
(WHO, 1999a) ---> Originaltext EAAP2
download
Übergeordnete Ziele des "zweiten
Europäischen Aktionsplans Alkohol" (EAAP-2)
Die übergeordneten Ziele sind folgende:
Gewünschte Resultate bis 2005 im
EAAP-2
Bis zum Jahr 2005 sollten alle Länder der Europäischen Region:
- Information und Aufklärung
- in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Schäden
wecken, die der Alkohol bewirken kann, und ihr die Konsequenzen für
die Gesundheit und das Wohlergehen des Einzelnen, der Familie und ganzer
Gemeinschaften vor Augen führen;
- Unterstützung für eine Gesundheitspolitik schaffen, die
mit dem Europäischen Aktionsplan Alkohol übereinstimmt;
- dafür sorgen, dass Kinder und junge Menschen wirksam imstande
sind, gesundheitszuträgliche Entscheidungen zu treffen, und dass
sie gefestigt genug sind, um dem Druck zum Trinken vor dem gesetzlichen
Mindestalter zu widerstehen.
- Öffentliche Räume, Privatsphäre und Arbeitsplatz
- das Vorkommen alkoholbedingter Probleme in der Öffentlichkeit,
vor allem die bei Freizeittätigkeiten und Sportveranstaltungen
auftretenden Probleme, verringern;
- das Risiko alkoholbedingter Schäden in der Familie verringern
und ein nicht gefährdendes häusliches Umfeld für Kinder
sicherstellen;
-die Schäden, die der Alkohol am Arbeitsplatz anrichten kann, vor
allem Unfälle und Gewalt, verringern.
- Alkohol am Steuer
- sich darum bemühen, die Zahl der alkoholbedingten Unfälle,
Todesfälle und Verletzungen, die auf Alkohol am Steuer zurückzuführen
sind, erheblich zu verringern.
- Verfügbarkeit von alkoholischen Produkten
- eine Steuerpolitik verfolgen, die dazu beiträgt, die Schäden,
die der Alkohol bewirken kann, zu verringern;
- das Ausmaß des Trinkens von Minderjährigen, vor allem von
ganz jungen Jugendlichen, verringern.
- Werbung für Alkoholprodukte
- Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholwerbung
einführen.
Behandlung
- eine zugängliche und wirksame Behandlung für die Personen
(und ihre Familien) sicherstellen, deren Alkoholkonsum in den Bereich
des gefährlichen oder schädlichen Konsums fällt und bis
zur Alkoholabhängigkeit reicht.
Verantwortung der Alkoholgetränkeindustrie und des Gastgewerbes
- dass sich die alkoholbedingten Probleme in dem Milieu, in dem getrunken
wird, verringert haben;
- dass weniger Betrunkene eine Gaststätte verlassen und danach
in Tätlichkeiten, Gewalt und alkoholbedingte Verkehrsunfälle
verwickelt werden;
- zweckgerechte Maßnahmen umgesetzt werden, die jungen Menschen
den Zugang zu Alkohol erschweren.
- Die Fähigkeit der Gesellschaft, auf alkoholbedingte Schäden
zu reagieren
- verstärkt bürgernahe Maßnahmen eingesetzt haben, die
darauf abzielen, die alkoholbedingten Probleme im Nahbereich (z. B.
Verkehrsunfälle, bei denen der Alkoholkonsum eine Rolle spielt,
und Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige)
durch einen verantwortlicheren Getränkeausschank und den verstärkten
Einsatz kommunaler Bestimmungen zu verringern;
- unter allen staatlichen Sektoren, die einen Einfluss auf eine wirksame
Alkoholpolitik haben können, das Problembewusstsein und die entsprechende
Kompetenz gestärkt haben.
- Nichtstaatliche Organisationen
- nichtstaatliche Organisationen und Selbsthilfebewegungen unterstützen,
die Initiativen fördern, welche darauf abzielen, die Schäden,
die durch Alkohol bewirkt werden können, zu verhindern oder zu
verringern.
- Aufstellung, Umsetzung und Verlaufsbeobachtung der Politik
- eine umfassende, auf eine breite Grundlage gestützte Alkoholpolitik
führen;
- ein Meldesystem für den Alkoholkonsum und für die Verlaufsbeobachtung
und Evaluierung der Umsetzung der Alkoholpolitik sowie der Schäden,
die durch Alkohol bewirkt werden können, haben.
(WHO, 1999a) ---> Originaltext EAAP2
download)
Empfehlung des Rates zum Alkoholkonsum
von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen 2001
Rat der Europäischen Union (2001): Empfehlung des Rates vom 5. Juni
2001 zum Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und
Jugendlichen 2001/458/EG), Amtsblatt Nr. L 161 vom 16/06/2001 S. 0038
- 0041, Brüssel ---> Originaltext download
Der Rat der Europäischen Union empfiehlt Folgendes:
I. Wenn die Mitgliedstaaten im Rahmen eines gemeinschaftsweiten
Vorgehens ihren jeweiligen Gegebenheiten angemessene Strategien ausarbeiten
und behördliche oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf das Problem
Alkohol und junge Menschen, unter besonderer Berücksichtigung von
Kindern und Jugendlichen, ergreifen, sollten sie, gegebenenfalls mit Unterstützung
der Kommission,
1. die Erforschung aller einzelnen Aspekte der Probleme im Zusammenhang
mit dem Alkoholkonsum junger Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen,
im Hinblick auf eine bessere Bestimmung und Bewertung solcher Maßnahmen
fördern;
2. dafür sorgen, dass bei der Entwicklung, Durchführung und
Evaluierung von umfassenden Gesundheitsförderungspolitiken und -programmen
für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Lehrer und Betreuer
auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene die Alkoholproblematik
entsprechend einbezogen wird, wobei organisatorische Strukturen wie Jugend-
und Sportverbände und Schulen besonders berücksichtigt und bisherige
Erfahrungen, wie die "gesundheitsfördernde Schule", genutzt
werden sollten;
3. auf Belegmaterial gestützte Informationen über die Faktoren,
die junge Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche dazu veranlassen,
mit dem Trinken zu beginnen, für alle Betroffenen bereitstellen und
verbreiten;
4. einen sektorübergreifenden Ansatz zur Unterrichtung junger Menschen
über die Alkoholproblematik fördern und damit zur Vorbeugung
gegen die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums beitragen, gegebenenfalls
unter Einbeziehung der für Bildung, Gesundheit und Jugend zuständigen
Dienste, der Strafverfolgungsbehörden, der einschlägigen nichtstaatlichen
Organisationen und der Medien;
5. Maßnahmen fördern, die die Auswirkungen des Alkoholkonsums
insbesondere auf Kinder und Jugendliche und die Folgen für den Einzelnen
wie für die Gesellschaft ins allgemeine Bewusstsein rücken;
6. junge Menschen stärker in auf ihre Gesundheit bezogene Politiken
und Aktionen einbinden und sich dabei deren etwaige Beiträge insbesondere
im Informationsbereich zunutze machen und spezifische von Jugendlichen
initiierte, geplante, durchgeführte und bewertete Aktivitäten
anregen;
7. die Entwicklung von Beratungsmaterial für Eltern als Ausgangspunkt
für die Diskussion der Alkoholproblematik mit ihren Kindern fördern
und die Verbreitung dieses Materials über örtliche Netze wie
Schulen, Gesundheitsfürsorgedienste, Bibliotheken und Gemeinschaftszentren
sowie über das Internet unterstützen;
8. spezielle Initiativen für junge Menschen zur Aufklärung über
die Gefahren von Alkohol am Steuer unter besonderer Berücksichtigung
von Strukturen wie Freizeit- und Unterhaltungsveranstaltungen, Schulen
und Fahrschulen weiterentwickeln;
9. vorrangig Maßnahmen gegen den illegalen Verkauf von Alkohol an
minderjährige Verbraucher treffen und hierzu gegebenenfalls einen
Altersnachweis vorschreiben;
10. insbesondere die Entwicklung spezieller Konzepte für die Früherkennung
und ein konsequentes Eingreifen fördern, das verhindern soll, dass
junge Menschen alkoholabhängig werden.
II. Die Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung ihrer
unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen oder Selbstkontrollmechanismen
gegebenenfalls
1. gemeinsam mit den Herstellern und Vertreibern alkoholischer Getränke
und einschlägigen Nichtregierungsorganisationen die Einführung
wirksamer Mechanismen in den Bereichen Werbung, Vermarktung und Abgabe
an den Verbraucher fördern, mit denen
a) dafür gesorgt wird, dass die Hersteller keine alkoholischen Erzeugnisse
gezielt für Kinder und Jugendliche produzieren;
b) dafür gesorgt wird, dass die Aufmachung alkoholischer Erzeugnisse
oder die Werbung für sie nicht auf Kinder und Jugendliche abzielt,
wobei unter anderem auf Folgendes besonders zu achten ist:
- Verwendung von Trendsymbolen (wie Zeichen, Motive oder Farben), die
mit der Jugendkultur assoziiert werden;
- Einsatz von Kindern, Jugendlichen oder anderen jung wirkenden Models
in Werbekampagnen;
- Anspielungen auf den Konsum von Drogen und anderen schädlichen
Stoffen, wie Tabak, oder damit assoziierte Bilder;
- Verbindungen mit Gewalt oder gesellschaftsfeindlichem Verhalten;
- Suggestion von sozialem, sexuellem oder sportlichem Erfolg;
- Aufforderung an Kinder und Jugendliche zum Alkoholkonsum, einschließlich
des Verkaufs alkoholischer Getränke zu Billigpreisen an Jugendliche;
- Werbung bei Sport- und Musikveranstaltungen oder anderen besonderen
Veranstaltungen, bei denen eine nennenswerte Anzahl von Kindern oder Jugendlichen
als Teilnehmer oder Zuschauer anwesend sind, oder Sponsoring solcher Veranstaltungen;
- Werbung in Medien, die auf Kinder und Jugendliche abzielen oder die
eine erhebliche Zahl von Kindern und Jugendlichen ansprechen;
- kostenlose Verteilung alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche
und Verkauf oder kostenlose Verteilung von Erzeugnissen, mit denen der
Absatz alkoholischer Getränke gefördert werden soll und die
möglicherweise insbesondere auf Kinder und Jugendliche wirken;
c) gegebenenfalls besondere Schulungen des Bedienungs- und Verkaufspersonals
in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz entwickelt werden unter Berücksichtigung
bestehender rechtlicher Beschränkungen des Ausschanks und des Verkaufs
von Alkohol an Kinder und Jugendliche;
d) Herstellern ermöglicht wird, sich vor der Markteinführung
eines Produkts oder vor der Investition in ein Produkt sowie vor Beginn
einer Marketingkampagne einschlägig beraten zu lassen;
e) sichergestellt wird, dass Beschwerden gegen Produkte, die nicht gemäß
den unter den Buchstaben a) und b) genannten Grundsätzen beworben,
vermarktet oder verkauft werden, wirksam behandelt werden können
und gegebenenfalls die betroffenen Produkte vom Markt genommen und die
beanstandeten unangemessenen Vermarktungs- oder Verkaufsförderungsmethoden
unterbunden werden können;
2. die Organisationen, die Hersteller und Händler alkoholischer
Getränke vertreten, nachdrücklich dazu auffordern, sich zur
Einhaltung der oben stehenden Grundsätze zu verpflichten.
III. Die Mitgliedstaaten sollten als Beitrag zur Weiterverfolgung
dieser Empfehlung auf Gemeinschaftsebene und gegebenenfalls als geeignete
Maßnahme im Rahmen der Durchführung des Programms auf dem Gebiet
der öffentlichen Gesundheit der Kommission auf Anfrage über
die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen Bericht erstatten,
Der Rat der Europäischen Union fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit
mit den Mitgliedstaaten:
1. die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zu unterstützen,
diesen Empfehlungen insbesondere durch Sammlung und Bereitstellung einschlägiger
vergleichbarer Daten und durch Erleichterung des Austauschs von Informationen
und optimalen Lösungen nachzukommen;
2. die Haltung junger Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen,
gegenüber dem Alkoholkonsum und ihre Gründe für den Alkoholkonsum
auf Gemeinschaftsebene weiter erforschen zu lassen und die Beobachtung
laufender Entwicklungen zu fördern;
3. die Entwicklungen und die in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene
durchgeführten Maßnahmen zu beobachten, zu bewerten und zu
überwachen und dabei einen kontinuierlichen, konstruktiven und ausgewogenen
Dialog mit allen Beteiligten zu gewährleisten;
4. anhand der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen bis
spätestens zum Ablauf des vierten Jahres nach Annahme dieser Empfehlung
und danach regelmäßig über die Durchführung der vorgeschlagenen
Maßnahmen zu berichten und zu prüfen, inwieweit die Maßnahmen
greifen und ob eine Überprüfung oder weitere Maßnahmen
notwendig sind;
5. alle Gemeinschaftspolitiken, insbesondere auch das Aktionsprogramm
im Bereich der öffentlichen Gesundheit, in vollem Umfang zu nutzen,
um die in dieser Empfehlung behandelte Problematik anzugehen
EU-Strategie zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter
Schäden, 2006
Kommission der Europäischen
Gemeinschaften (2006): Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden, KOM(2006) 625 endgültig,
Brüssel ---> Originaltext download
... Die Mitteilung hat daher nicht den Alkoholkonsum an sich zum Gegenstand,
sondern dessen Missbrauch und seine schädlichen Folgen. Sie räumt
ein, dass es in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche kulturelle
Gewohnheiten in Bezug auf den Alkoholkonsum gibt. Es besteht keine Absicht,
die in den meisten Mitgliedstaaten eingeführten einzelstaatlichen
Maßnahmen, die gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und
Artikel 152 des EG-Vertrags nationaler Zuständigkeit unterliegen,
durch Maßnahmen der Gemeinschaft zu ersetzen. Insbesondere beabsichtigt
die Kommission nicht, im Zuge dieser Mitteilung harmonisierte Rechtsvorschriften
im Bereich der Prävention alkoholbedingter Schäden zu erarbeiten.
...
Initiativen der Alkoholindustrie
in Zusammenhang mit Alkoholforschung und Alkoholpolitik
Angesichts der zunehmenden alkoholpolitischen Aktivitäten von WHO,
der EU und von Initiativen wie EUROCARE einerseits und den Erfahrungen
andererseits, dass der Druck auf die Tabak- und Waffenindustrie in den
USA infolge analoger Initiativen stark zugenommen hat, ist die internationale
Alkoholindustrie seit Jahren bestrebt einer für sie möglicherweise
recht kostspieligen Entwicklung zuvorzukommen, indem sie rechtzeitig Kontakte
zu wichtigen Repräsentanten aus Forschung und Gesundheitswesen knüpft,
guten Willen demonstriert und Bereitschaft zu Kompromissen zeigt. Eine
wichtige Entwicklung in diesem Zusammenhang war die Gründung des
"Internationalen Zentrums für Alkoholpolitik" (ICAP) in
Washington im Jahre 1995. ICAP wurde von den 11 führenden internationalen
Alkoholerzeugern unter dem Motto "Partnerschaft zwischen Alkoholindustrie,
Forschung und Gesundheitswesen" gegründet und wird von diesen
auch laufend finanziert. Der Präsident von ICAP ist Marcus Grant,
ein ehemaliger WHO Mitarbeiter, der den Anspruch erhebt mit seinem Institut
Mittler zwischen den unterschiedlichen Interessenslagen von Industrie,
Forschung und Gesundheitswesen in Fragen von Alkoholpolitik und Alkoholforschung
zu sein (Grant, 2000). Im Sinne dieser Mittlerfunktion versucht ICAP einer
den Alkohol ausschließlich negativ porträtierenden Sichtweise
den Kampf anzusagen (z.B. mit dem Buch "Alcohol and Pleasure ",
Peele & Grant, 1999) sowie wesentliche Repräsentanten von Industrie,
Forschung und Gesundheitswesen an einen Tisch zu bringen, um mit diesen
gemeinsame Dokumente zu verfassen.
Das erste wichtige Dokument in diesem Zusammenhang waren die "Dublin
Principles" (National College of Ireland, 1997) die festlegen, dass jede Seite
eine Verantwortung für das gesundheitliche Wohlergehen der Bevölkerung
hat, und dass alle Beteiligten zu diesem Zweck kooperieren sollten. Die
Forderungen der "Dublin Principles" beziehen sich auf die Bereiche
"Alkohol und Gesellschaft" sowie "Alkoholindustrie und
Forschung".
Ein weiterer Schritt in diesem Zusammenhang stellt das Mitte 2000 finalisierte
Dokument "The Geneva Partnership on Alcohol Towards a Global Charter
" dar, das gemeinsam mit Vertretern von Alkoholwirtschaft, Forschung
und den Gesundheitsberufen unter der Leitung von ICAP erarbeitet wurde
(ICAP, 2000). In diesem Dokument erfolgt einerseits ein starkes Zugeständnis
der Industrie an Regierungen und Gesundheitsberufe, Probleme in Zusammenhang
mit Alkohol gezielt zu bekämpfen, andererseits wird im Gegenzug das
Recht des Individuums, in verantwortlichem Umfang Alkohol zu konsumieren,
sowie eine Partnerstellung der Industrie bei alkoholpolitischen Entscheidungen
gefordert.
Ob die Industrieinitiative in Zusammenhang mit Alkoholforschung und Alkoholpolitik
zu begrüßen ist, weil man gemeinsam mehr erreicht, wie das
der Präsident von ICAP Marcus Grant (2000) vertrat, ob eine Kooperation
mit der Industrie zumindest vertretbar ist, wenn man einen ethischen Kodex
penibel einhält, wie Bühringer & Batria (2004) vertreten,
oder ob die Kooperation mit der Alkoholindustrie generell abzulehnen ist,
weil sie sich längerfristig nachteilig auf Forschung und Alkoholpolitik
auswirken könnte, wie Room (2000) befürchtet, wird nach wie
vor heftig diskutiert.
Ob und in welchem Umfang die Alkoholindustrie in der Zukunft sinnvolle
alkoholpolitische Maßnahmen unterstützen wird, wird die Zukunft
zeigen. Aus der kommerziellen Interessenslage der Alkoholerzeuger kategorisch
abzuleiten, dass diese im alkoholpolitischen Dialog nicht Partner, sondern
bloß Gegner sein können, erscheint uns allerdings überzogen.
Aus dieser skeptischen Perspektive dürfte man auch Suchtprophylaktikern,
Suchtberatern, Suchtherapeuten und Suchtforschern - also den Autoren dieses
Buches - nicht über den Weg trauen, da auch deren Existenzgrundlage
beeinträchtigt ist, wenn Suchtprobleme in der Gesellschaft dramatisch
abnehmen.
Außer Frage steht, dass die Alkoholerzeuger für den Fall, dass
jene, die über der Harmlosigkeitsgrenze trinken, in Zukunft nur mehr
jene Menge Reinalkohol trinken, die der Harmlosigkeitsgrenze entspricht,
in Österreich nur mehr ein Drittel des gegenwärtig verkauften
Alkohols absetzen könnten (Uhl & Kobrna, 2001). Sie müssten
in diesem Fall verstärkt auf nicht-alkoholhältige Alternativprodukten
oder qualitativ hochwertige, teure Alkoholprodukte umsteigen, um den quantitativen
Rückgang am Alkoholmarkt zu kompensieren.
Literatur:
Grant, M. (2000): A New Force For Health. International Center for Alcohol Policies,
Washington D.C.
Peele S.; Grant M. (1999): Alcohol and Pleasure: A Health Perspective. International Centre For Alcohol Policies Series on Alcohol in Society,
Philadelphia
National College of Ireland (1997): The Dublin Principles, Dublin
---> Originaltext download
Bühringer, G.; Batria, A. (2004): Industriesponsoring: Teufelszeug,
akzeptable, sinnvolle oder notwendige Finanzierungsquelle? Sucht,
50, 2, 99-101
Room, R. (2000): Letter to the Editor. Addiction, 95(4), 627-629
Uhl, A.; Kobrna, U. (2001): Alkoholkonsum in Österreich. In:
Brosch, R.; Mader, R. (Hrsg.): Alkohol am Arbeitsplatz. Orac, Wien
Jahreszahlen
wichtiger alkoholpolitischer Entwicklungen und Dokumente
 zum Download alkoholpolitischer
Dokumente (Alcohol
Policy 1946-2007)
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