Text aus:
Uhl, A.; Bachmayer, S.; Kobrna, U.; Puhm, A.; Springer, A.; Kopf, N.; Beiglböck, W.; Eisenbach-Stangl, I.; Preinsperger, W.; Musalek, M. (2009):
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends 2009.
dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGFJ, Wien
Alle Menschen sterben irgendwann einmal und es gibt eine Fülle
von Ursachen die gemeinsam beeinflussen, in welchem Ausmaß der
Tod eines bestimmten Menschen früher oder später erfolgt.
Bevor man sich daran machen kann ursachenbezogene vorzeitige Todesfälle,
(UVT) zu zählen, muss man definieren, was darunter zu verstehen
ist und überlegen, welchen praktischen Wert die Kenntnis dieser
Zahl hat.
- Wieviele Minuten, Stunden, Tage oder Jahre muss eine Person infolge
eines Faktors X früher sterben, damit der Tod als durch Faktor
X verursacht zu werten ist?
- Ist die Zahl jener, die infolge des Faktors X um diese Zeitspanne
länger leben von ersterer Zahl abzuziehen?
- Wie geht man mit dem Umstand um, dass logisch betrachtet jeder
vorzeitige Todesfall gleichzeitig auf eine Vielzahl von Ursachen
zurückzuführen ist und dass sich daher die Summe aller
ursachenbezogenen vorzeitigen Todesfälle mit der Anzahl der
berücksichtigten Ursachen steigt und sich rasch auf viele 100%
der Todesfälle addiert?
- Wie geht man damit um, dass es viele der empirischen Daten, die
man für diese Schätzungen unbedingt benötigen würde,
derzeit nicht gibt, dass es manche aus forschungslogischen Gründen
selbst mit größtmöglichem Forschungsaufwand gar
nicht geben kann, und dass daher die derzeit vorliegenden Berechnung
zwangsläufig auf nur begrenzt brauchbaren Daten sowie Spekulationen
aufbauen.
Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den hier angesprochenen
Fragen findet sich bei Uhl (2003) und Uhl & Kraus (2006).
Aus den genannten Gründen erscheint es zwar zweckmäßig
ursachenbezogene akute Todesfälle als Folge des Substanzkonsums
zu zählen, aber nicht ursachenbezogene vorzeitige Todesfälle
(UVT) infolge langfristiger Auswirkungen. Letztere Auswirkungen lassen
sich weit sinnvoller über die Zahl der durch den Substanzkonsum
ursachenbezogen verlorenen Lebensjahre (UVL) erfassen. Auf alle drei
Maßzahlen wird in den folgenden drei Kapitel eingegangen.
Die akut tödliche Alkoholdosis
Die tödliche Dosis beträgt für Erwachsene etwa 6 bis
8 Gramm Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht, was einer Blutalkoholkonzentration
zwischen 3 und 6 Promille entspricht (Grüner, 1995, S.562).
Die mittlere Letaldosis, also diejenige Menge einer Substanz, die
zum Tode von 50% der Individuen führt, gibt Feuerlein (1979,
S.21) mit 4 Promille an.
Wer wissen will, welche Mengen an alkoholischen Getränken tödlich
wirken können, also mit welchen Getränkemengen man eine
Blutalkoholkonzentration von 3 bis 6 Promille erreicht, kann das unter
Anwendung der Widmarkschen Formel recht einfach errechnen. Dazu das
folgende Rechenbeispiel:
- Bei einem stark übergewichtigen Menschen mit 105 kg Körpergewicht
und einer durchschnittlichen Körperwasserkonzentration von
40% oder
- bei einem durchschnittlichen Menschen mit 75 kg Körpergewicht
und einer durchschnittlichen Körperwasserkonzentration von
56% oder
- bei einem sehr schlanken Menschen mit 58 kg Körpergewicht
und einer durchschnittlichen Körperwasserkonzentration von
64% ergeben sich 3 bis 6 Promille Blutalkoholkonzentration wenn
die Person 160 bis 320 Gramm reinen Alkohol zu sich nimmt.
Die Menge von 160 bis 320 Gramm reiner Alkohol ist, wie man Tab.
7, S.49, entnehmen kann, jene Alkoholmenge, die in 8 bis 16 österreichische
Standardglas (ÖSG) enthalten ist.
Das entspricht z.B.
½ bis 1 Liter Spirituosen à 40 Vol.-% oder
2 bis 4 Liter Wein oder
4 bis 8 Liter Bier.
Die Konsummenge reinen Alkohols, die sich im konkreten Einzelfall
tödlich auswirkt, hängt noch von einer Reihe Faktoren ab.
Die wichtigsten davon sind:
- die Dauer und die zeitliche Verteilung des Alkoholkonsums (je
länger der Zeitraum ist, desto mehr Alkohol kann konsumiert
werden, ohne einen tödlichen Alkoholspiegel zu erreichen);
- die Gewöhnung an Alkohol (wer regelmäßig große
Mengen Alkohol trinkt überlebt größere Mengen als
alkoholunerfahrene Personen);
- der allgemeine körperliche Zustand der Person (Menschen in
guter körperlicher Verfassung überleben größere
Mengen als Personen mit schlechtem Gesundheitszustand).
Akute Todesfälle kommen auch bei schweren Alkoholvergiftungen
nur relativ selten vor, da sich der Organismus bei Überdosierungen
meist durch Erbrechen und Bewusstlosigkeit schützt. "Relativ
selten" bedeutet bei großen Zahl an Vollräuschen pro
Jahr aber trotzdem eine nicht zu vernachlässigende Größe.
Die meisten Todesfälle wegen akuter Alkoholvergiftung weisen
beim Todeseintritt einen Blutalkoholspiegel zwischen 1,8 und 6,7 Promille
auf. Diese Werte entsprechen aber nicht dem Wert zum Höhepunkt
der Alkoholisierung. Der Todeseintritt tritt im Allgemeinen erst nach
fünf bis zwölf Stunden in tiefer Bewusstlosigkeit durch
Atemlähmung oder durch Herzversagen und Lungenödem ein,
und da in diesem Zeitraum ständig Alkohol abgebaut wird, ist
die Blutalkoholkonzentration zum Todeszeitpunkt in der Regel deutlich
niedriger als zum Höhepunkt der Alkoholisierung (Gipfelkonzentration).
Die Häufigkeit des akuten Alkoholtodes
Wie viele Österreicher pro Jahr an einer akuten Alkoholvergiftung
sterben, lässt sich aus der Todesursachenstatistik nicht abschätzen,
da in dieser primär das Grundleiden und nur selten die unmittelbare
Todesursache vermerkt wird.
Eine gerichtsmedizinische Erhebung zum akuten Alkoholtod über
die Jahre 1984 bis 1997 (Berzlanovich et al., 1998) ermöglicht
allerdings eine realistische Abschätzung dieser Zahl.
Basierend auf Berzlanovich et al. konnten Uhl & Kobrna (2001)
schätzen, dass jährlich rund 100 Österreicher an einer
reinen "akuten Alkoholvergiftung" sterben. Da sich in Österreich
pro Jahr rund 75.000 Todesfälle ereignen, entsprechen 100 Fälle
einem Anteil von 0,13% an allen Todesfällen.
Nicht berücksichtigt in dieser Zahl sind alle Verstorbenen, die
zum Obduktionszeitpunkt weniger als 3,5 Promille Blutalkohol aufwiesen,
bei denen infolge stärkerer Fäulnis eine exakte Analyse
des Blutalkoholwertes unmöglich war, die abgesehen vom Alkoholeinfluss
auch noch unter dem Einfluss von illegalen Drogen und/oder Medikamenten
gestanden sind, die indirekten Folgen der Alkoholisierung (Unfälle,
Unterkühlung, Aspiration von Erbrochenem etc.) zum Opfer gefallen
waren, und solche, die unter stärkerem Alkoholeinfluss durch
Selbstmord gestorben waren.
Anzahl der Menschen die jährlich an akuten Alkoholvergiftungen
sterben
Einleitend wurde bereits festgestellt, dass es aus logischen und empirischen
Gründen wenig sinnvoll erscheint, ursachenbezogene vorzeitige
Todesfälle (UVT) zu zählen, und dass es weit zweckmäßiger
ist, die langfristigen Auswirkungen von Faktoren auf die Sterblichkeit
über ursachenbezogen verlorene Lebensjahre (UVL) zu erfassen.
Da sich die Zahl der ursachenbezogenen vorzeitigen Todesfälle,
in den Medien und unter Politikern unter Begriffen wie "Drogenopfer",
"Nikotintote", "Alkoholtote" oder zusammenfassend
"Substanztote", großer Beliebtheit erfreut, wollen
wir auch auf diese Zahlen kurz eingehen:
Wer sich die Mühe macht Aussagen über die Zahl der Substanztoten
aus Presse und Fachliteratur zusammenzustellen, stößt auf
große Diskrepanzen. Schätzungen der Drogentoten sind in
der Regel zwar identisch mit der offiziellen Drogenopferstatistik
(Haas et al., 2006) und je nach dem ob nur die direkten Drogenopfer
(2005 waren das 191 Personen) oder die direkten plus indirekten Drogenopfer
ausgewiesen werden (2005 waren das 191+36=227 Personen) ergibt sich
bei rund 75.000 Verstorbenen in Österreich ein Anteil von 0,25%
bzw. 0,3%.
Zu Schätzungen der "Nikotintoten" fand Uhl (2003) in
der Literatur Angaben zwischen 12% und 20% aller Verstorbenen und
jene der "Alkoholtoten" zwischen 5% und 20% aller Verstorbenen.
Ohne weiteres könnte man hier aber noch viele weitere publizierte
Aussagen finden, die die Schwankungsbreite der Angaben pro Substanz
noch erhöhen würden.
Bei genauer Analyse der unterschiedlichen Angaben wird offensichtlich,
dass es eine Fülle unterschiedlicher Konzepte zur Definition
des Begriffes "Substanztod" gibt, die man auseinander halten
sollte.
In Zusammenhang mit Substanztoten ist es üblich im Sinne der
Terminologie der europäischen Drogenbeobachtungsstelle (EBDD)
zwischen "direkten Todesfällen" und "indirekten
Todesfällen" zu unterscheiden.
- Direkte Todesfälle sind jene, die unmittelbar an den
Folgen der Substanz sterben - gleichgültig ob es sich um einen
beabsichtigten Selbstmord oder um einen Überdosierungsunfall
gehandelt hat.
- Indirekte Todesfälle sind jene, die indirekt an den
Folgen der Substanz sterben - gleichgültig, ob sie in substanzbeeinträchtigtem
Zustand an einem Unfall oder an Krankheitsspätfolgen sterben
(Busch, 2006).
Das was von unterschiedlichen Menschen als Substanztod bezeichnet
wird, kann aber auch noch ganz anders unterteilt werden:
- Substanztod im engeren Sinn, d.h. unmittelbar durch die
Substanzeinnahme verursachte tödliche Unfälle. Zu unterscheiden
sind hier Überdosierungsunfälle und andere substanzbedingte
Unfälle.
- Substanztod im weiteren Sinn, hierzu zählen zusätzlich
noch auch Todesfälle durch substanzbedingte Erkrankungen. Zu
unterscheiden sind hier explizit mit Substanzkonsum in Zusammenhang
gebrachte Erkrankungen sowie die kausal zurechenbaren Anteile aller
Erkrankungen, die bei Substanzkonsumenten öfter auftreten.
- Substanztod im umfassendsten Sinn, d.h. der Tod von Substanzgebrauchern,
missbrauchern oder -abhängigen (Uhl, 2002).
"Direkte alkoholbedingte Todesfälle" sind neben den
geschätzten 100 Österreichern (0,13% aller Todesfälle),
die jährlich an einer reinen "akuten Alkoholvergiftung"
sterben, noch jene, die durch Mischintoxikationen sterben sowie jene,
die im Zustand eines schwerer Alkoholrausches an aspiriertem Erbrochenen
ersticken, ertrinken usw.
Die Zahl der "indirekt alkoholbedingten Todesfälle"
ist die Zahl jener, die an alkoholbedingten Erkrankungen sterben -
eine Zahl die üblicherweise aus der Todesursachenstatistik abgeleitet
wird, indem man all jene, die an einer explizit alkoholassoziierten
Erkrankung sterben, zählt und bei Todesfällen durch andere
Erkrankungen die Zahl der auf den Alkoholkonsum attribuierbaren Fälle
schätzt und addiert (Gmel et al., 2006).
Da es für Österreich keine derartige Berechnung gibt, sei
auf eine Berechnung auf dieser Basis aus der Schweiz von Gutjahr et
al. (2000) zurückgegriffen. Die Autoren errechneten, dass 3,4%
aller Todesfälle in der Schweiz alkoholbedingt seien. Überträgt
man diesen Prozentsatz als grobe Annäherung auf Österreich,
so ergibt das bei rund 75.000 Todesfällen eine Anzahl von 2.550
alkoholbedingten indirekten Todesfällen.
Da infolge der international üblichen monokausalen Todesursachenstatistik
immer nur eine Todesursache in die offizielle Statistik Eingang finden
kann und manche Totenbeschauer im Interesse der Angehörigen zögern
alkoholspezifische Todesursachen zu kodieren, ist hier noch mit einer
erheblichen Dunkelziffer zu rechnen.
Die Zahl der "Alkoholtoten im engeren Sinn" umfasst die
oben erwähnten 100 Österreicher (0,13% aller Todesfälle),
einen Großteil der in Zusammenhang mit alkoholassoziierten Verkehrsunfällen
gestorbenen Personen (im Jahre 2005 waren das 57 Personen) plus eine
zahlenmäßig nur schwer quantifizierbare Zahl an anderen
weiteren alkoholbedingten Unfallsopfern.
Die Zahl der "Alkoholtoten im weiteren Sinn" entspricht
im Wesentlichen den weiter oben indirekte geschätzten 2.550 "indirekt
alkoholbedingten Todesfällen" plus Dunkelziffer.
Die Zahl der "Alkoholtoten im umfassendsten Sinn" ergibt
in Österreich, für den Fall, dass alle alkoholabhängigen
Verstorbenen gezählt werden angesichts einer Gesamtlebenszeitprävalenz
des Alkoholismus von 10% bei insgesamt 75.000 Verstorbenen 7.500 Fälle.
Berücksichtigt man Todesfälle von ehemaligen bzw. aktuellen
Alkoholmissbrauchern, so erhöht sich die Zahl grob geschätzt
sogar auf das doppelte (15.000 Personen bzw. 20% der Verstorbenen).
Die recht seltsam anmutende Idee alle bekannten Substanzkonsumenten,
wenn sie versterben als "Substanztote" zu werten, war früher
in einigen Ländern illegale Drogen betreffend üblich, ist
infolge der Standardisierungsbemühungen der europäischen
Drogenbeobachtungsstelle (EBDD) inzwischen aber auch im Drogenbereich
nicht mehr üblich. Dieser Zugang wurde außerdem in Zusammenhang
mit Nikotin und Alkohol nie ernst erwogen. In diesem Sinne müsste
man in einem Land wie Österreich 80% der Verstorbenen als alkoholbedingte
Todesfälle auszuweisen, weil rund 80% der erwachsenen Bevölkerung
zumindest in gewissen Phasen ihres Lebens nicht alkoholabstinent oder
fast alkoholabstinent gelebt haben (d.h. maximal viermal pro Jahr
Alkohol konsumiert;)
Verlorene Lebensjahre durch Alkoholismus und Alkoholmissbrauch
Wie bereits wiederholt ausgeführt erscheint es weit sinnvoller,
die durch Alkoholismus und Alkoholmissbrauch bedingte Übersterblichkeit
in der Bevölkerung über die Anzahl der dadurch durchschnittlich
verlorenen Lebensjahre (ursachenbezogen verlorene Lebensjahre, UVL)
zu erfassen und nicht über ursachenbezogene vorzeitige Todesfälle
(UVT). International wird es inzwischen immer üblicher hier nicht
nur die absolute Zahl der verlorenen Lebensjahre zu zählen, sondern
dabei auch noch die Lebensqualität in dem Sinne zu berücksichtigen,
dass nur Jahre mit voller Lebensqualität voll zählen und
Jahre mit verringerter Lebensqualität entsprechend weniger. Die
in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe sind qualitätsadjustierte
Lebensjahre (QUALY) bzw. behinderungsadjustierte (DALY) (vgl. dazu
Gmel & Rehm, 2006).
Schätzungen der verringerten Lebenserwartung von Alkoholikern,
im Sinne von ursachenbezogen verlorenen Lebensjahren (UVL), reichen
von 10-12 Jahren (Leu, 1981) über 24 Jahre (Lesch et al., 1986)
bis 28 Jahre (Single et al., 1996). Besonders verlässlich erschienen
uns Angaben, basierend auf der Auswertung der amtlichen Todesursachenstatistik
der Bundesrepublik Deutschland von Bühringer et al. (2000). Diese
weisen für männliche Alkoholiker in den ehemals westdeutschen
Bundesländern durchschnittlich 17 verlorene Lebensjahre und für
weibliche durchschnittlich 20 aus. Diese Zahlen lassen sich insofern
gut auf Österreich übertragen, als die alkoholepidemiologischen
Entwicklungen Deutschlands seit vielen Jahren jener von Österreich
stark ähneln.
Hier muss man allerdings bedenken, dass es sich bei Bühringer
et al. (2000) bloß um die Interpretation eines Zusammenhangs
und nicht um das Ergebnis eines Experiments handelt. Wieweit die Unterschiede
in der Lebenserwartung Ergebnis des exzessiven Alkoholkonsums sowie
der alkoholismusbedingten Lebensumstände sind, und wie weit sich
hier bloß unabhängige Faktoren (z.B. psychische und somatische
Probleme, die die Entstehung von Alkoholismus begünstigen und
die Lebenserwartung auch ohne Alkoholprobleme reduzieren würden)
manifestieren, ist beim gegenwärtigen Forschungsstand nicht zu
beurteilen (vgl. Uhl & Kraus, 2006).
Geht man von einer durchschnittlichen Reduktion der Lebenserwartung
bei Alkoholikerinnen um 20 und bei Alkoholikern um 17 Jahre aus und
davon, dass 14% der Männer und 6% der Frauen im Laufe ihres Lebens
an Alkoholismus erkranken (Gesamtlebenszeitprävalenz des Alkoholismus),
so ergibt sich, dass die Lebenserwartung der Österreicher um
1,8 Jahre steigen würde, wenn es keine Alkoholiker gäbe.
Da man nicht angeben kann, wieviele verlorene Lebensjahre bei Alkoholkranken
auf Alkoholkonsum und alkoholismusbedingte Lebensumstände und
wieviele auf das Konto von relevanten Drittvariablen zurückgehen,
kann man derzeit bloß spekulieren, wieviele der theoretisch
erreichbaren zusätzlichen 1,8 Lebensjahre für die Lebenserwartung
der Gesamtbevölkerung real erreichbar wäre, wenn man alle
potentiellen Alkoholkranken von Kindheit an dazu bewegen könnte,
ihren Alkoholkonsum an jenen der Restbevölkerung anzupassen.
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Feuerlein, W. (1979): Alkoholismus - Missbrauch und Abhängigkeit.
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