Suchtpräventionsdokumentation - Alkohol
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Klassifikation der alkoholverursachten Störungen nach ICD-10

Text aus:
Uhl, Alfred; Bachmayer, Sonja; Kobrna, Ulrike; Springer, Alfred; Kopf, Nikolaus.; Beiglböck, Wolfgang; Eisenbach-Stangl, Irmgard; Preinsperger, Wolfgang; Musalek, Michael. (2009, in Vorbereitung):
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends 2009. dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGF, Wien
(Datenstand: 15.4.2009)


Während in ICD9 keine exakte Definition der verwendeten Kategorien angeboten wurde, gibt es für ICD10 präzise diagnostische Leitlinien, wobei Begriffe wie "schädlicher Gebrauch" und "Abhängigkeitssyndrom" alkoholunabhängig für alle psychotropen Substanzen formuliert werden, was man an der Kodierung am "x" an der Einerstelle erkennen kann. Bezieht man sich nur auf Alkohol, so muss man das "x" in der Kodierung durch "0" (F1x.2 wird zu F10.2) und im Text den Ausdruck "Substanz oder Alkohol" durch "Alkohol" ersetzen.
Die in diesem Zusammenhang besonders wichtigen Diagnoseleitlinien für die Kategorien "akute Intoxikation", "schädlicher Gebrauch" und "Alkoholabhängigkeitssyndrom" werden hier angegeben. In Österreich wird seit 1.1.2001 die Spitalsentlassungsstatistik und Todesursachenstatistik nach den Kriterien der "Internationalen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen", der so genannten ICD10, der Weltgesundheitsorganisation geführt.

akute Intoxikation (F1x.0)
Ein vorübergehendes Zustandsbild nach Aufnahme von Substanzen oder Alkohol mit Störungen oder Veränderungen der körperlichen, psychischen oder Verhaltensfunktionen und -reaktionen.
Diese Diagnose soll nur dann als Hauptdiagnose gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Intoxikation keine längerdauernden Probleme mit psychotropen Substanzen bestehen. In letzterem Fall haben die Diagnosen schädlicher Gebrauch (F1x.1), Abhängigkeitssyndrom (F1x.2) oder psychotische Störung (F1x.5) Vorrang.


Diagnostische Leitlinien:

Zwischen der Schwere der Intoxikation und der aufgenommenen Dosis besteht normalerweise ein enger Zusammenhang. Ausnahmen können jedoch bei Personen mit bestimmten organischen Erkrankungen wie etwa Nieren- oder Leberinsuffizienz vorkommen, bei denen schon kleine Dosen unverhältnismäßig schwere Vergiftungserscheinungen hervorrufen können. Enthemmung im sozialen Kontext z.B. auf Parties oder beim Karneval sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Die akute Intoxikation ist ein vorübergehender Zustand. Das Ausmaß der Vergiftung wird nach und nach geringer und die Symptome verschwinden ohne erneute Substanzzufuhr nach einiger Zeit vollständig. Die Vergiftungssymptome müssen nicht immer in der typischen Substanzwirkung bestehen: z.B. können dämpfende Substanzen Agitiertheit und Überaktivität hervorrufen und Stimulanzien zu sozialem Rückzug und zu introvertiertem Verhalten führen. Bei Cannabis und Halluzinogenen können die Wirkungen besonders unvorhersehbar sein.
Bei vielen Substanzen hängt die unterschiedliche Wirkung auch von der aufgenommenen Menge ab. So entfaltet z.B. Alkohol bei niedriger Dosierung eine anregende Wirkung, bei höherer Dosierung kommt es zu Erregung und Aggressivität und bei sehr hohen Blutspiegeln zu eindeutiger Sedierung.

Quelle: Dilling et al. (1991, S.83)

schädlicher Gebrauch (F1x.1)
Ein Konsumverhalten, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Diese kann eine körperliche Störung, etwa in Form einer Hepatitis durch Selbstinjektion von Substanzen sein oder eine psychische Störung, z.B. eine depressive Episode durch massiven Alkoholkonsum

Diagnostische Leitlinien:
Die Diagnose erfordert eine tatsächliche Schädigung der psychischen oder physischen Gesundheit des Konsumenten.
Schädliches Konsumverhalten wird häufig von anderen kritisiert und hat auch häufig unterschiedliche negative soziale Folgen. Die Ablehnung des Konsumverhaltens oder einer bestimmten Substanz von anderen Personen oder einer ganzen Gesellschaft ist kein Beweis für den schädlichen Gebrauch, ebenso wenig wie etwaige negative soziale Folgen z.B. Inhaftierung, Arbeitsplatzverlust oder Eheprobleme.
Eine akute Intoxikation (siehe F1x.0) oder ein "Kater" (Hangover) beweisen allein noch nicht den "Gesundheitsschaden", der für die Diagnose schädlicher Gebrauch erforderlich ist. Schädlicher Gebrauch ist bei einem Abhängigkeitssyndrom (F1x.2), einer psychotischen Störung (F1x.5) oder bei anderen spezifischen alkohol- oder substanzbedingten Störungen nicht zu diagnostizieren.

Quelle: Dilling et al. (1991, S.84)

Abhängigkeitssyndrom (F1x.2)
Es handelt sich um eine Gruppe körperlicher, Verhaltens- und kognitiver Phänomene, bei denen der Konsum einer Substanz oder einer Substanzklasse für die betroffene Person Vorrang hat gegenüber anderen Verhaltensweisen, die von ihm früher höher bewertet wurden. Ein entscheidendes Charakteristikum der Abhängigkeit ist der oft starke, gelegentlich übermächtige Wunsch, Substanzen oder Medikamente (ärztlich verordnet oder nicht), Alkohol oder Tabak zu konsumieren.
Es gibt Hinweise darauf, dass die weiteren Merkmale des Abhängigkeitssyndroms bei einem Rückfall nach einer Abstinenzphase schneller auftreten als bei Nichtabhängigen.


Diagnostische Leitlinien:
Die Diagnose Abhängigkeit soll nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien vorhanden waren:

1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, Substanzen oder Alkohol zu konsumieren.

2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Substanz- oder Alkoholkonsums.

3. Substanzgebrauch, mit dem Ziel, Entzugssymptome zu mildern, und der entsprechenden positiven Erfahrung.

4. Ein körperliches Entzugssyndrom (siehe F1x.4 und F1x.5).

5. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich (eindeutige Beispiele hierfür sind die Tagesdosen von Alkoholikern und Opiatabhängigen, die Konsumenten ohne Toleranzentwicklung schwer beeinträchtigen würden oder sogar zum Tode führten).

6. Ein eingeengtes Verhaltensmuster im Umgang mit Alkohol oder der Substanz wie z.B. die Tendenz, Alkohol an Werktagen wie an Wochenenden zu trinken und die Regeln eines gesellschaftlich üblichen Trinkverhaltens außer acht zu lassen.

7. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zu Gunsten des Substanzkonsums.

8. Anhaltender Substanz- oder Alkoholkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen. Die schädlichen Folgen können körperlicher Art sein, wie z.B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, oder sozial, wie Arbeitsplatzverlust durch eine substanzbedingte Leistungseinbuße, oder psychisch, wie bei depressiven Zuständen nach massivem Substanzkonsum.

Quelle: Dilling et al. (1991, S.85)

Entzugssyndrom (F1x.3)
... Symptomkomplex von unterschiedlicher Zusammensetzung und wechselndem Schweregrad, bei absolutem oder relativen Entzug einer Substanz, die wiederholt und zumeist über einen längeren Zeitraum und/oder in hoher Dosierung konsumiert worden ist...


Entzugssyndrom mit Delir (F1x.4)
Symptome: Bewusstseinstrübung und Verwirrtheit, lebhaften Halluzinationen oder Illusionen jeglicher Wahrnehmungsqualität, ausgeprägter Tremor

psychotische Störung (F1x.5)
dazugehörige Begriffe sind:
Alkoholhalluzinose
alkoholischer Eifersuchtswahn
alkoholische Paranoia
Alkoholpsychose, nicht näher bezeichnet


durch Alkohol oder psychotrope Substanzen bedingtes amnestisches Syndrom (F1x.6)
...ausgeprägte chronische Schädigung des Kurzzeitgedächtnisses (Aufnahme von neuem Lernstoff), Störungen des Zeitgefühls,...

durch Alkohol oder psychotrope Substanzen bedingter Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung (F1x.7)
...Störung, bei der alkohol- oder substanzbedingte Veränderungen der kognitiven Fähigkeiten, des Affektes, der Persönlichkeit oder des Verhaltens noch über den Zeitraum hinaus weiter bestehen , in welchem eine direkte Substanzwirkung angenommen werden kann...

andere durch Alkohol oder psychotrope Substanzen bedinge psychische oder Verhaltensstörungen (F1x.8)
...Störung, bei der ein Substanzkonsum als Ursache identifiziert werden kann, die jedoch die Einschlusskriterien für all zuvor aufgeführten Störungen nicht erfüllt.

nicht näher bezeichnete durch Alkohol oder psychotrope Substanzen bedingte psychische oder Verhaltensstörung (F1x.9)
Quelle: Dilling et al. (1991, S.83-95)


Literatur:
Dilling et al. (Hrsg.) (1991): Internationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD10 V (F) Klinisch-diagnostische Leitlinien. Huber, Bern


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