Text aus:
Uhl, Alfred; Bachmayer, Sonja; Kobrna, Ulrike; Springer, Alfred; Kopf,
Nikolaus.; Beiglböck, Wolfgang; Eisenbach-Stangl, Irmgard; Preinsperger,
Wolfgang; Musalek, Michael. (2009, in Vorbereitung):
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends
2009. dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGF,
Wien
(Datenstand: 15.4.2009)
Während in ICD9 keine exakte Definition der verwendeten Kategorien
angeboten wurde, gibt es für ICD10 präzise diagnostische
Leitlinien, wobei Begriffe wie "schädlicher Gebrauch"
und "Abhängigkeitssyndrom" alkoholunabhängig für
alle psychotropen Substanzen formuliert werden, was man an der Kodierung
am "x" an der Einerstelle erkennen kann. Bezieht man sich
nur auf Alkohol, so muss man das "x" in der Kodierung durch
"0" (F1x.2 wird zu F10.2) und im Text den Ausdruck "Substanz
oder Alkohol" durch "Alkohol" ersetzen.
Die in diesem Zusammenhang besonders wichtigen Diagnoseleitlinien
für die Kategorien "akute Intoxikation", "schädlicher
Gebrauch" und "Alkoholabhängigkeitssyndrom" werden
hier angegeben. In Österreich wird seit 1.1.2001 die Spitalsentlassungsstatistik
und Todesursachenstatistik nach den Kriterien der "Internationalen
Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen",
der so genannten ICD10, der Weltgesundheitsorganisation geführt.
akute Intoxikation
(F1x.0)
Ein vorübergehendes Zustandsbild nach Aufnahme von Substanzen
oder Alkohol mit Störungen oder Veränderungen der körperlichen,
psychischen oder Verhaltensfunktionen und -reaktionen.
Diese Diagnose soll nur dann als Hauptdiagnose gestellt werden, wenn
zum Zeitpunkt der Intoxikation keine längerdauernden Probleme
mit psychotropen Substanzen bestehen. In letzterem Fall haben die
Diagnosen schädlicher Gebrauch (F1x.1), Abhängigkeitssyndrom
(F1x.2) oder psychotische Störung (F1x.5) Vorrang.
Diagnostische Leitlinien:
Zwischen der Schwere der Intoxikation und der aufgenommenen Dosis
besteht normalerweise ein enger Zusammenhang. Ausnahmen können
jedoch bei Personen mit bestimmten organischen Erkrankungen wie etwa
Nieren- oder Leberinsuffizienz vorkommen, bei denen schon kleine Dosen
unverhältnismäßig schwere Vergiftungserscheinungen
hervorrufen können. Enthemmung im sozialen Kontext z.B. auf Parties
oder beim Karneval sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Die
akute Intoxikation ist ein vorübergehender Zustand. Das Ausmaß
der Vergiftung wird nach und nach geringer und die Symptome verschwinden
ohne erneute Substanzzufuhr nach einiger Zeit vollständig. Die
Vergiftungssymptome müssen nicht immer in der typischen Substanzwirkung
bestehen: z.B. können dämpfende Substanzen Agitiertheit
und Überaktivität hervorrufen und Stimulanzien zu sozialem
Rückzug und zu introvertiertem Verhalten führen. Bei Cannabis
und Halluzinogenen können die Wirkungen besonders unvorhersehbar
sein.
Bei vielen Substanzen hängt die unterschiedliche Wirkung auch
von der aufgenommenen Menge ab. So entfaltet z.B. Alkohol bei niedriger
Dosierung eine anregende Wirkung, bei höherer Dosierung kommt
es zu Erregung und Aggressivität und bei sehr hohen Blutspiegeln
zu eindeutiger Sedierung.
Quelle: Dilling et al. (1991, S.83)
schädlicher
Gebrauch (F1x.1)
Ein Konsumverhalten, das zu einer Gesundheitsschädigung führt.
Diese kann eine körperliche Störung, etwa in Form einer
Hepatitis durch Selbstinjektion von Substanzen sein oder eine psychische
Störung, z.B. eine depressive Episode durch massiven Alkoholkonsum
Diagnostische Leitlinien:
Die Diagnose erfordert eine tatsächliche Schädigung der
psychischen oder physischen Gesundheit des Konsumenten.
Schädliches Konsumverhalten wird häufig von anderen kritisiert
und hat auch häufig unterschiedliche negative soziale Folgen.
Die Ablehnung des Konsumverhaltens oder einer bestimmten Substanz
von anderen Personen oder einer ganzen Gesellschaft ist kein Beweis
für den schädlichen Gebrauch, ebenso wenig wie etwaige negative
soziale Folgen z.B. Inhaftierung, Arbeitsplatzverlust oder Eheprobleme.
Eine akute Intoxikation (siehe F1x.0) oder ein "Kater" (Hangover)
beweisen allein noch nicht den "Gesundheitsschaden", der
für die Diagnose schädlicher Gebrauch erforderlich ist.
Schädlicher Gebrauch ist bei einem Abhängigkeitssyndrom
(F1x.2), einer psychotischen Störung (F1x.5) oder bei anderen
spezifischen alkohol- oder substanzbedingten Störungen nicht
zu diagnostizieren.
Quelle: Dilling et al. (1991, S.84)
Abhängigkeitssyndrom
(F1x.2)
Es handelt sich um eine Gruppe körperlicher, Verhaltens- und
kognitiver Phänomene, bei denen der Konsum einer Substanz oder
einer Substanzklasse für die betroffene Person Vorrang hat gegenüber
anderen Verhaltensweisen, die von ihm früher höher bewertet
wurden. Ein entscheidendes Charakteristikum der Abhängigkeit
ist der oft starke, gelegentlich übermächtige Wunsch, Substanzen
oder Medikamente (ärztlich verordnet oder nicht), Alkohol oder
Tabak zu konsumieren.
Es gibt Hinweise darauf, dass die weiteren Merkmale des Abhängigkeitssyndroms
bei einem Rückfall nach einer Abstinenzphase schneller auftreten
als bei Nichtabhängigen.
Diagnostische Leitlinien:
Die Diagnose Abhängigkeit soll nur gestellt werden, wenn irgendwann
während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien
vorhanden waren:
1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, Substanzen oder Alkohol
zu konsumieren.
2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns,
der Beendigung und der Menge des Substanz- oder Alkoholkonsums.
3. Substanzgebrauch, mit dem Ziel, Entzugssymptome zu mildern, und
der entsprechenden positiven Erfahrung.
4. Ein körperliches Entzugssyndrom (siehe F1x.4 und F1x.5).
5. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere
Dosen erreichten Wirkungen der Substanz hervorzurufen, sind zunehmend
höhere Dosen erforderlich (eindeutige Beispiele hierfür
sind die Tagesdosen von Alkoholikern und Opiatabhängigen, die
Konsumenten ohne Toleranzentwicklung schwer beeinträchtigen würden
oder sogar zum Tode führten).
6. Ein eingeengtes Verhaltensmuster im Umgang mit Alkohol oder der
Substanz wie z.B. die Tendenz, Alkohol an Werktagen wie an Wochenenden
zu trinken und die Regeln eines gesellschaftlich üblichen Trinkverhaltens
außer acht zu lassen.
7. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder
Interessen zu Gunsten des Substanzkonsums.
8. Anhaltender Substanz- oder Alkoholkonsum trotz Nachweises eindeutiger
schädlicher Folgen. Die schädlichen Folgen können körperlicher
Art sein, wie z.B. Leberschädigung durch exzessives Trinken,
oder sozial, wie Arbeitsplatzverlust durch eine substanzbedingte Leistungseinbuße,
oder psychisch, wie bei depressiven Zuständen nach massivem Substanzkonsum.
Quelle: Dilling et al. (1991, S.85)
Entzugssyndrom
(F1x.3)
... Symptomkomplex von unterschiedlicher Zusammensetzung und wechselndem
Schweregrad, bei absolutem oder relativen Entzug einer Substanz, die
wiederholt und zumeist über einen längeren Zeitraum und/oder
in hoher Dosierung konsumiert worden ist...
Entzugssyndrom mit Delir (F1x.4)
Symptome: Bewusstseinstrübung und Verwirrtheit, lebhaften
Halluzinationen oder Illusionen jeglicher Wahrnehmungsqualität,
ausgeprägter Tremor
psychotische Störung (F1x.5)
dazugehörige Begriffe sind:
Alkoholhalluzinose
alkoholischer Eifersuchtswahn
alkoholische Paranoia
Alkoholpsychose, nicht näher bezeichnet
durch Alkohol oder psychotrope Substanzen bedingtes amnestisches Syndrom
(F1x.6)
...ausgeprägte chronische Schädigung des Kurzzeitgedächtnisses
(Aufnahme von neuem Lernstoff), Störungen des Zeitgefühls,...
durch Alkohol oder psychotrope Substanzen bedingter Restzustand und
verzögert auftretende psychotische Störung (F1x.7)
...Störung, bei der alkohol- oder substanzbedingte Veränderungen
der kognitiven Fähigkeiten, des Affektes, der Persönlichkeit
oder des Verhaltens noch über den Zeitraum hinaus weiter bestehen
, in welchem eine direkte Substanzwirkung angenommen werden kann...
andere durch Alkohol oder psychotrope Substanzen bedinge psychische
oder Verhaltensstörungen (F1x.8)
...Störung, bei der ein Substanzkonsum als Ursache identifiziert
werden kann, die jedoch die Einschlusskriterien für all zuvor
aufgeführten Störungen nicht erfüllt.
nicht näher bezeichnete durch Alkohol oder psychotrope Substanzen
bedingte psychische oder Verhaltensstörung (F1x.9)
Quelle: Dilling et al. (1991, S.83-95)
Literatur:
Dilling et al. (Hrsg.) (1991): Internationale Klassifikation psychischer
Störungen. ICD10 V (F) Klinisch-diagnostische Leitlinien.
Huber, Bern
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