Text aus:
Uhl, Alfred; Bachmayer, Sonja; Kobrna, Ulrike; Springer, Alfred; Kopf,
Nikolaus.; Beiglböck, Wolfgang; Eisenbach-Stangl, Irmgard; Preinsperger,
Wolfgang; Musalek, Michael. (2009, in Vorbereitung):
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends
2009. dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGF,
Wien
(Datenstand: 15.4.2009)
DSM-IV ist die Abkürzung für die vierte Ausgabe des Diagnostic
and Statistical Manual of Mental Disorders (Diagnostisches und Statistisches
Manual Psychischer Störungen). Dieses wurde 1952 in seiner ersten
Fassung (DSM-I) von der American Psychiatric Association (APA) herausgegeben.
Im DSM-IV wird, ähnlich wie in ICD10, eine Formulierung gewählt,
die alle Störungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen
beinhaltet und erst spezifisch auf Alkohol bezogen werden muss. Die
in diesem Kontext besonders wichtigen Diagnoseleitlinien des Kapitels
"Störungen im Zusammenhang mit Psychotropen Substanzen",
die Kriterien für "Alkoholintoxikation", "Substanzmissbrauch"
und "Substanzabhängigkeit" werden hier nachfolgend angeführt.
Alkoholintoxikation (303.00)
[entspricht den Kriterien der "akuten Alkoholintoxikation"
(F10.0) des ICD10
A) Kurz zurückliegender Alkoholkonsum
B) Klinisch bedeutsame unangepasste Verhaltens- oder psychische Veränderungen
(z.B. unangemessenes aggressives oder Sexualverhalten, Affektlabilität,
beeinträchtigtes Urteilsvermögen, Beeinträchtigungen
im sozialen oder beruflichen Bereich), die sich während oder kurz
nach dem Alkoholkonsum entwickeln.
C) Mindestens eines der folgenden Symptome, die sich währender
oder kurz nach dem Alkoholkonsum entwickeln:
(1) Verwaschene Sprache,
(2) Koordinationsstörungen,
(3) unsicherer Gang,
(4) Nystagmus (Augenzittern),
(5) Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisstörungen,
(6) Stupor oder Koma.
D) Die Symptome gehen nicht auf einen medizinischen Krankheitsfaktor
zurück und können nicht durch eine andere psychische Störung
besser erklärt werden.
Quelle: Saß et al. (1996, S.245)
Alkoholmissbrauch (305.00)
[entspricht den Kriterien für "schädlichen Gebrauch"
(F1x.1) des ICD10)]
A) Ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch führt in klinisch
bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich
mindestens eines der folgenden Kriterien innerhalb desselben 12-Monats-Zeitraumes
manifestiert:
(1) Wiederholter Substanzgebrauch, der zu einem Versagen bei der
Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule
oder zu Hause führt (z.B. wiederholtes Fernbleiben von der Arbeit
und schlechte Arbeitsleistungen in Zusammenhang mit dem Substanzgebrauch,
Schulschwänzen, Einstellen des Schulbesuchs oder Ausschluss von
der Schule in Zusammenhang mit Substanzgebrauch, Vernachlässigung
von Kindern und Haushalt).
(2) Wiederholter Substanzgebrauch in Situationen, in denen es aufgrund
des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann
(z.B. Alkohol am Steuer oder das Bedienen von Maschinen unter Substanzeinfluss).
(3) Wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz in Zusammenhang mit dem
Substanzgebrauch (Verhaftungen aufgrund ungebührlichen Betragens
in Zusammenhang mit dem Substanzgebrauch).
(4) Fortgesetzter Substanzgebrauch trotz ständiger oder wiederholter
sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme, die durch Auswirkungen
der psychotropen Substanz verursacht oder verstärkt werden (z.B.
Streit mit dem Ehegatten über die Folgen der Intoxikation, körperliche
Auseinandersetzungen).
B) Die Symptome haben niemals die Kriterien für Substanzabhängigkeit
der jeweiligen Substanzklasse erfüllt.
Quelle: Saß et al. (1996, S.229)
Alkoholabhängigkeit
[entspricht den Kriterien des "Alkholabhängigkeitssyndroms"
(F10.2) des ICD10]
Ein unangepasstes Muster von Alkoholgebrauch führt in klinisch
bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich
mindestens drei der folgenden Kriterien manifestieren, die zu irgendeiner
Zeit in demselben 12-Monats-Zeitraum auftreten:
1) Toleranzentwicklung, definiert durch eines der folgenden Kriterien:
(a) Verlangen nach ausgeprägter Dosissteigerung, um einen
Intoxikationszustand oder erwünschten Effekt herbeizuführen,
(b) deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme derselben
Dosis.
(2) Entzugssymptome, die sich durch eines der folgenden Kriterien
äußern:
(a) charakteristisches Alkoholentzugssyndrom,
(b) Alkohol wird eingenommen, um Entzugssymptome zu lindern oder zu
vermeiden.
(3) Alkohol wird häufig in größeren Mengen oder
länger als beabsichtigt eingenommen.
(4) Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Alkoholgebrauch
zu verringern oder zu kontrollieren.
(5) Viel Zeit für Aktivitäten, um Alkohol zu beschaffen (z.B.
Besuch verschiedener Ärzte oder Fahrt langer Strecken), sie zu
sich zu nehmen (z.B. Kettenrauchen) oder sich von ihren Wirkungen zu
erholen.
(6) Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden
aufgrund des Alkoholmissbrauchs aufgegeben oder eingeschränkt.
(7) Fortgesetzter Alkoholmissbrauch trotz Kenntnis eines anhaltenden
oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems, das
wahrscheinlich durch den Alkoholmissbrauch verursacht oder verstärkt
wurde (z.B. fortgesetzter Kokaingebrauch trotz des Erkennens kokaininduzierter
Depressionen oder trotz des Erkennens, dass sich ein Ulcus durch Alkoholkonsum
verschlechtert).
Es ist zu spezifizieren, ob
mit körperlicher Abhängigkeit: Vorliegen von Toleranzentwicklung
oder Entzugserscheinungen (Kriterium 1 oder 2 ist erfüllt) oder
ohne körperliche Abhängigkeit: kein Vorliegen von Toleranzentwicklung
oder Entzugserscheinungen (weder Kriterium 1 noch 2 ist erfüllt).
Quelle: Saß et al. (1996, S.229)
Für die Substanzabhängigkeit stehen sechs Verlaufszusatzcodierungen
zur Verfügung. Die vier die Remission betreffenden Zusatzcodierungen
sollten nur angewendet werden, wenn keines der Kriterien für Substanzabhängigkeit
für die Dauer von mindestens einem Monat erfüllt war.
Zwei weitere Zusatzcodierungen sind vorgesehen: Bei agonistischer Therapie
und in geschützter Umgebung (z. B. in einer Klinik).
Verlaufsspezifikatoren bei Substanzabhängigkeit:
Früh vollremittiert: Diese Zusatzcodierung wird verwendet, wenn
seit mindestens einen Monat, aber weniger als insgesamt 12 Monate, keines
der Kriterien für Abhängigkeit oder Missbrauch erfüllt
war.
Früh
teilremittiert: Diese Zusatzcodierung wird verwendet, wenn seit mindestens
einem Monat, aber weniger als insgesamt 12 Monate, eines oder mehrere
Kriterien für Abhängigkeit oder Missbrauch (nicht aber die
vollständigen Kriterien einer Abhängigkeit) erfüllt waren.
Anhaltend
vollremittiert: Diese Zusatzcodierung wird verwendet, wenn zu keinem
Zeitpunkt innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums ein Kriterium für
Abhängigkeit oder Missbrauch erfüllt war.
Anhaltend
teilremittiert: Diese Zusatzcodierung wird verwendet, wenn innerhalb
eines 12-Monats-Zeitraums oder länger nicht die vollständigen
Kriterien für Abhängigkeit erfüllt, jedoch eines oder
mehrere Kriterien für Abhängigkeit oder Missbrauch, erfüllt
waren.
Bei agonistischer
Therapie: Diese Zusatzcodierung wird eingesetzt, wenn die Person eine
verschriebene agonistische Medikation erhält und kein Kriterium
für Abhängigkeit oder Missbrauch für diese Medikamentenklasse
mit einer Dauer von mindestens dem letzten Monat erfüllt war (Ausnahme
sind Toleranz- und Entzugssymptome auf diesen Agonisten). Diese Kategorie
findet auch bei den Personen Anwendung, deren Abhängigkeit mit
Hilfe eines partiellen Agonisten/Antagonisten behandelt wird.
In geschützter
Umgebung: Diese Zusatzcodierung wird eingesetzt, wenn sich die Person
in einer Umgebung befindet, in der nur ein restriktiver Zugang zu Alkohol
oder kontrollierten Substanzen möglich ist und kein Kriterium für
Abhängigkeit oder Missbrauch mit einer Dauer von mindestens dem
letzten Monat erfüllt ist. Beispiele für derartige Einrichtungen
sind streng überwachte und substanzfreie Gefängnisse, therapeutische
Gemeinschaften oder geschlossene Klinikbereiche.
Während jedoch in der ICD10 hervorgehoben wird, dass Craving ein
zentrales Merkmal des Syndroms ist, findet sich im DSM-IV-TR lediglich
der Hinweis, dass Abhängigkeit häufig mit Craving einhergeht.
Insbesondere die Forschungskriterien der ICD10 (Dilling et al., 1991)
und das DSM-IV-TR (Saß et al., 2003) sehen eine differenzierte
Beschreibung und Kodierung des gegenwärtigen Zustandes (abstinent,
in Remission etc.), des Verlaufs (ständiger Konsum vs. episodischer
Konsum) und der Subtypen (mit körperlichen Symptomen vs. ohne körperliche
Symptome) vor. Die Unterscheidung der beiden Subtypen kann von prognostischer
Relevanz sein: Bei körperlicher Abhängigkeit (Entzugserscheinungen,
Toleranzentwicklung) ist das Risiko substanzbedingter Folgeerkrankungen
und Organschäden deutlich erhöht (ausführliche Darstellung
in Demmel, 2000).
Kriterien für Alkoholentzug
A. Entwicklung eines alkoholspezifischen Syndroms, das auf die Beendigung
(oder Reduktion) von übermäßigen und lang andauerndem
Alkoholgebrauch zurückzuführen ist.
B. Das alkoholspezifische Syndrom verursacht in klinisch bedeutsamer
Weise Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder
anderen wichtigen Funktionsbereichen.
C. Die Symptome gehen nicht auf einen medizinischen Krankheitsfaktor
zurück und können nicht durch eine andere psychische Störung
besser erklärt werden.
Quelle: Saß et al. (1996,
S.229)
Aufgrund des langen Zeitraums, der zwischen dem Erscheinen von DSM-IV
im Jahre 1994 und der frühestens für das Jahr 2011 geplanten
Veröffentlichung des DSM-V liegt, hat die Amerikanische Psychiatrische
Vereinigung das DSM-IV einer Textrevision unterzogen. Darin werden zum
einen Fehler und Ungenauigkeiten korrigiert, vor allem aber die in den
letzten Jahren entstandenen Forschungsergebnisse zu Komorbidität,
Prävalenz, Verlauf, familiären Verteilungsmustern, Alters-
und Geschlechtsmerkmalen und zur Differentialdiagnose der verschiedenen
Störungen einbezogen.
Quelle: Saß et al., 2003
Literatur:
Saß, H.; Wittchen, H.; Zaudig, M. (1996): Diagnostisches und
Statistisches Manual Psychischer Störungen DSM-IV. Hogrefe, Göttingen
Saß, H.; Houben, I.; Wittchen, H.; Zaudig, M. (2003): Anmerkungen
zur Textrevision des DSM-IV. Göttingen
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