Suchtpräventionsdokumentation - Alkohol
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Klassifikation der alkoholverursachten Störungen nach DSM IV

Text aus:
Uhl, Alfred; Bachmayer, Sonja; Kobrna, Ulrike; Springer, Alfred; Kopf, Nikolaus.; Beiglböck, Wolfgang; Eisenbach-Stangl, Irmgard; Preinsperger, Wolfgang; Musalek, Michael. (2009, in Vorbereitung):
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends 2009. dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGF, Wien
(Datenstand: 15.4.2009)


DSM-IV ist die Abkürzung für die vierte Ausgabe des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen). Dieses wurde 1952 in seiner ersten Fassung (DSM-I) von der American Psychiatric Association (APA) herausgegeben.
Im DSM-IV wird, ähnlich wie in ICD10, eine Formulierung gewählt, die alle Störungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen beinhaltet und erst spezifisch auf Alkohol bezogen werden muss. Die in diesem Kontext besonders wichtigen Diagnoseleitlinien des Kapitels "Störungen im Zusammenhang mit Psychotropen Substanzen", die Kriterien für "Alkoholintoxikation", "Substanzmissbrauch" und "Substanzabhängigkeit" werden hier nachfolgend angeführt.

Alkoholintoxikation (303.00)
[entspricht den Kriterien der "akuten Alkoholintoxikation" (F10.0) des ICD10

A) Kurz zurückliegender Alkoholkonsum
B) Klinisch bedeutsame unangepasste Verhaltens- oder psychische Veränderungen (z.B. unangemessenes aggressives oder Sexualverhalten, Affektlabilität, beeinträchtigtes Urteilsvermögen, Beeinträchtigungen im sozialen oder beruflichen Bereich), die sich während oder kurz nach dem Alkoholkonsum entwickeln.
C) Mindestens eines der folgenden Symptome, die sich währender oder kurz nach dem Alkoholkonsum entwickeln:

(1) Verwaschene Sprache,
(2) Koordinationsstörungen,
(3) unsicherer Gang,
(4) Nystagmus (Augenzittern),
(5) Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisstörungen,
(6) Stupor oder Koma.

D) Die Symptome gehen nicht auf einen medizinischen Krankheitsfaktor zurück und können nicht durch eine andere psychische Störung besser erklärt werden.
Quelle: Saß et al. (1996, S.245)

Alkoholmissbrauch (305.00)
[entspricht den Kriterien für "schädlichen Gebrauch" (F1x.1) des ICD10)]

A) Ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindestens eines der folgenden Kriterien innerhalb desselben 12-Monats-Zeitraumes manifestiert:

(1) Wiederholter Substanzgebrauch, der zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause führt (z.B. wiederholtes Fernbleiben von der Arbeit und schlechte Arbeitsleistungen in Zusammenhang mit dem Substanzgebrauch, Schulschwänzen, Einstellen des Schulbesuchs oder Ausschluss von der Schule in Zusammenhang mit Substanzgebrauch, Vernachlässigung von Kindern und Haushalt).

(2) Wiederholter Substanzgebrauch in Situationen, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann (z.B. Alkohol am Steuer oder das Bedienen von Maschinen unter Substanzeinfluss).

(3) Wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz in Zusammenhang mit dem Substanzgebrauch (Verhaftungen aufgrund ungebührlichen Betragens in Zusammenhang mit dem Substanzgebrauch).

(4) Fortgesetzter Substanzgebrauch trotz ständiger oder wiederholter sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme, die durch Auswirkungen der psychotropen Substanz verursacht oder verstärkt werden (z.B. Streit mit dem Ehegatten über die Folgen der Intoxikation, körperliche Auseinandersetzungen).

B) Die Symptome haben niemals die Kriterien für Substanzabhängigkeit der jeweiligen Substanzklasse erfüllt.
Quelle: Saß et al. (1996, S.229)

Alkoholabhängigkeit
[entspricht den Kriterien des "Alkholabhängigkeitssyndroms" (F10.2) des ICD10]

Ein unangepasstes Muster von Alkoholgebrauch führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindestens drei der folgenden Kriterien manifestieren, die zu irgendeiner Zeit in demselben 12-Monats-Zeitraum auftreten:

1) Toleranzentwicklung, definiert durch eines der folgenden Kriterien:

(a) Verlangen nach ausgeprägter Dosissteigerung, um einen Intoxikationszustand oder erwünschten Effekt herbeizuführen,
(b) deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme derselben Dosis.

(2) Entzugssymptome, die sich durch eines der folgenden Kriterien äußern:

(a) charakteristisches Alkoholentzugssyndrom,
(b) Alkohol wird eingenommen, um Entzugssymptome zu lindern oder zu vermeiden.

(3) Alkohol wird häufig in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen.

(4) Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Alkoholgebrauch zu verringern oder zu kontrollieren.

(5) Viel Zeit für Aktivitäten, um Alkohol zu beschaffen (z.B. Besuch verschiedener Ärzte oder Fahrt langer Strecken), sie zu sich zu nehmen (z.B. Kettenrauchen) oder sich von ihren Wirkungen zu erholen.

(6) Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Alkoholmissbrauchs aufgegeben oder eingeschränkt.

(7) Fortgesetzter Alkoholmissbrauch trotz Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems, das wahrscheinlich durch den Alkoholmissbrauch verursacht oder verstärkt wurde (z.B. fortgesetzter Kokaingebrauch trotz des Erkennens kokaininduzierter Depressionen oder trotz des Erkennens, dass sich ein Ulcus durch Alkoholkonsum verschlechtert).


Es ist zu spezifizieren, ob
mit körperlicher Abhängigkeit: Vorliegen von Toleranzentwicklung oder Entzugserscheinungen (Kriterium 1 oder 2 ist erfüllt) oder
ohne körperliche Abhängigkeit: kein Vorliegen von Toleranzentwicklung oder Entzugserscheinungen (weder Kriterium 1 noch 2 ist erfüllt).
Quelle: Saß et al. (1996, S.229)

Für die Substanzabhängigkeit stehen sechs Verlaufszusatzcodierungen zur Verfügung. Die vier die Remission betreffenden Zusatzcodierungen sollten nur angewendet werden, wenn keines der Kriterien für Substanzabhängigkeit für die Dauer von mindestens einem Monat erfüllt war.
Zwei weitere Zusatzcodierungen sind vorgesehen: Bei agonistischer Therapie und in geschützter Umgebung (z. B. in einer Klinik).

Verlaufsspezifikatoren bei Substanzabhängigkeit:

Früh vollremittiert: Diese Zusatzcodierung wird verwendet, wenn seit mindestens einen Monat, aber weniger als insgesamt 12 Monate, keines der Kriterien für Abhängigkeit oder Missbrauch erfüllt war.

Früh teilremittiert: Diese Zusatzcodierung wird verwendet, wenn seit mindestens einem Monat, aber weniger als insgesamt 12 Monate, eines oder mehrere Kriterien für Abhängigkeit oder Missbrauch (nicht aber die vollständigen Kriterien einer Abhängigkeit) erfüllt waren.

Anhaltend vollremittiert: Diese Zusatzcodierung wird verwendet, wenn zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums ein Kriterium für Abhängigkeit oder Missbrauch erfüllt war.

Anhaltend teilremittiert: Diese Zusatzcodierung wird verwendet, wenn innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums oder länger nicht die vollständigen Kriterien für Abhängigkeit erfüllt, jedoch eines oder mehrere Kriterien für Abhängigkeit oder Missbrauch, erfüllt waren.

Bei agonistischer Therapie: Diese Zusatzcodierung wird eingesetzt, wenn die Person eine verschriebene agonistische Medikation erhält und kein Kriterium für Abhängigkeit oder Missbrauch für diese Medikamentenklasse mit einer Dauer von mindestens dem letzten Monat erfüllt war (Ausnahme sind Toleranz- und Entzugssymptome auf diesen Agonisten). Diese Kategorie findet auch bei den Personen Anwendung, deren Abhängigkeit mit Hilfe eines partiellen Agonisten/Antagonisten behandelt wird.

In geschützter Umgebung: Diese Zusatzcodierung wird eingesetzt, wenn sich die Person in einer Umgebung befindet, in der nur ein restriktiver Zugang zu Alkohol oder kontrollierten Substanzen möglich ist und kein Kriterium für Abhängigkeit oder Missbrauch mit einer Dauer von mindestens dem letzten Monat erfüllt ist. Beispiele für derartige Einrichtungen sind streng überwachte und substanzfreie Gefängnisse, therapeutische Gemeinschaften oder geschlossene Klinikbereiche.

Während jedoch in der ICD10 hervorgehoben wird, dass Craving ein zentrales Merkmal des Syndroms ist, findet sich im DSM-IV-TR lediglich der Hinweis, dass Abhängigkeit häufig mit Craving einhergeht. Insbesondere die Forschungskriterien der ICD10 (Dilling et al., 1991) und das DSM-IV-TR (Saß et al., 2003) sehen eine differenzierte Beschreibung und Kodierung des gegenwärtigen Zustandes (abstinent, in Remission etc.), des Verlaufs (ständiger Konsum vs. episodischer Konsum) und der Subtypen (mit körperlichen Symptomen vs. ohne körperliche Symptome) vor. Die Unterscheidung der beiden Subtypen kann von prognostischer Relevanz sein: Bei körperlicher Abhängigkeit (Entzugserscheinungen, Toleranzentwicklung) ist das Risiko substanzbedingter Folgeerkrankungen und Organschäden deutlich erhöht (ausführliche Darstellung in Demmel, 2000).

Kriterien für Alkoholentzug

A. Entwicklung eines alkoholspezifischen Syndroms, das auf die Beendigung (oder Reduktion) von übermäßigen und lang andauerndem Alkoholgebrauch zurückzuführen ist.

B. Das alkoholspezifische Syndrom verursacht in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.

C. Die Symptome gehen nicht auf einen medizinischen Krankheitsfaktor zurück und können nicht durch eine andere psychische Störung besser erklärt werden.
Quelle: Saß et al. (1996, S.229)

Aufgrund des langen Zeitraums, der zwischen dem Erscheinen von DSM-IV im Jahre 1994 und der frühestens für das Jahr 2011 geplanten Veröffentlichung des DSM-V liegt, hat die Amerikanische Psychiatrische Vereinigung das DSM-IV einer Textrevision unterzogen. Darin werden zum einen Fehler und Ungenauigkeiten korrigiert, vor allem aber die in den letzten Jahren entstandenen Forschungsergebnisse zu Komorbidität, Prävalenz, Verlauf, familiären Verteilungsmustern, Alters- und Geschlechtsmerkmalen und zur Differentialdiagnose der verschiedenen Störungen einbezogen.
Quelle: Saß et al., 2003


Literatur:

Saß, H.; Wittchen, H.; Zaudig, M. (1996): Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen DSM-IV. Hogrefe, Göttingen

Saß, H.; Houben, I.; Wittchen, H.; Zaudig, M. (2003): Anmerkungen zur Textrevision des DSM-IV. Göttingen


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