Suchtpräventionsdokumentation - Alkohol
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Was sind Alkopops (Alcopops), Radler und andere alkoholhältige Mischgetränke?

Text aus:
Uhl, Alfred; Springer, Alfred; Kobrna, Ulrike; Gnambs, Timo; Pfarrhofer, David (2005): Österreichweite Repräsentativerhebung zu Substanzgebrauch - Erhebung 2004, Band 1: Forschungsbericht.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Wien


Alkopops stellen derzeit in der Öffentlichkeit ein sehr wichtiges Thema dar, obwohl der Anteil der Alkopops am Gesamtalkoholkonsum eine vernachlässigbare Größe darstellt. Alkopops waren die Antwort der Alkoholindustrie auf den rückläufigen Alkoholkonsum und zielen von ihrem Marketing her vor allem auf jugendliches Publikum, weswegen Alkopops schon seit einigen Jahren zentraler Inhalt der alkoholpolitischen Diskussion sind. Alkopops (auch als "Prämixgetränke", "Ready to Drink - RTD" oder "Designer Drinks" bezeichnet) sind fertig gemixte, süße, kohlensäurehältige Limonaden, die mit Spirituosen, Bier, Sekt oder Wein gemischt sind und in poppiger Aufmachung verkauft werden.

Klassische Alkopops existieren auf dem europäischen Markt seit 1995, in Deutschland und Österreich sind sie seit 2003 Gegenstand einer öffentlichen Diskussion. Der Hauptkritikpunkt an der Einführung der Alkopops durch die Industrie ist, dass diese von der poppigen Aufmachung und dem besonderen Marketing her ganz speziell auf ein junges Publikum zielen, und dass man infolge des hohen Zuckergehalts den Alkoholgehalt kaum bis gar nicht schmeckt, was - insbesondere bei alkoholunerfahrenen Jugendlichen - leicht zu einer Unterschätzung des konsumierten Alkohols führen kann. Alkopops haben meist einen Alkoholgehalt zwischen 5 und 6 Vol.-% Alkohol und werden in der Regel in 275 ml Flaschen angeboten. Es gibt aber auch Alkopops mit einem erheblich höheren Alkoholgehalt und abweichende Flaschengrößen.

Die sprachliche Abgrenzung zu anderen Prämixgetränken ist äußerst schwierig. Ob nicht süße Prämixgetränke, Prämixgetränke ohne Kohlensäure bzw. Prämixgetränke in Dosen oder Tuben als "Alkopops" zu bezeichnen sind, wird derzeit noch unterschiedlich beantwortet. Ob man auch die nicht "poppig" aufgemachten, vom süßen Geschmack her mit spirituosenhältigen Alkopops aber durchaus vergleichbaren, Bier-Prämixgetränke ("Radler") - meist in 1/2 Liter Flaschen abgefüllt mit ca. 2,5 Vol.-% Alkohol - oder gar in Flaschen vorgemischte gespritzte Weine ("Spritzer") zu den Alkopops zählen soll und kann, ist nicht eindeutig zu beantworten, weil es, wie z.B. "ginko" (2003) feststellte, nach wie vor keine einheitliche und exakte Definition des Begriffs "Alkopops" - als Unterkategorie der alkoholhältigen Prämixgetränke - gibt. Wir werden in der Folge zwischen "spirituosenhältigen Prämixgetränken" - also den klassischen Alkopops und "bierhältigen Prämixgetränken" also Radlern unterscheiden. Andere Prämixgetränke spielen derzeit am österreichischen Markt nur eine untergeordnete Rolle.

Ein Trend, der sich in Großbritannien abzeichnet, sind mit aphrodisierenden Kräutern angereicherte Alkopops, die in der Szene als "Viagrapops" bezeichnet werden. Ein deutscher Hersteller vertreibt seit 2004 - hauptsächlich im Online-Versandhandel - Alkopops in Pulverform, die jedoch aufgrund des von KonsumentInnen nicht sehr attraktiv geschilderten Geschmacks, eines komplizierten Handlings beim Auflösen des Pulvers und des relativ hohen Preises kaum Absatz finden.

Häufig werden spezielle Alkopopsteuern bzw. ein höheres Schutzalter für Alkopops gefordert, womit die Problematik einhergeht, dass dann in den entsprechenden Gesetzen definiert werden muss, welche Getränke als "Alkopops" im Sinne dieser Gesetze zu verstehen sind. In einigen Staaten (z.B. Frankreich, Schweiz oder Deutschland) wurden derartige Sondersteuern auf manche spirituosenhältigen Prämixgetränke auch eingeführt. Um die Definitionsprobleme aufzuzeigen sei auf das seit Juli 2004 gültige deutsche Alkopopsteuergesetz (AlkopopSTG, 2004) und auf das seit Jänner 2004 gültige Schweizer Alkopopsteuergesetz (Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 2004) verwiesen:

  • Im Absatz 1 des deutschen Alkopopsteuergesetz werden Alkopops als "alkoholhaltige Süßgetränke" eingeführt und die explizite Definition von "Alkopops" im Absatz 2 ist: "spirituosenhältige in verschlossenen Behältern trinkfertig gemischte Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 10 Vol.-%". Der Zuckergehalt der zunächst als "Süßgetränke" bezeichneten Alkopops wird nicht präzisiert, und Kohlensäure, die in gängigen Beschreibungen von Alkopops immer wieder zu finden ist, wird nicht erwähnt. (Der zuvor erwähnte Hersteller des Alkopop-Pulvers umgeht übrigens dieses Gesetz, indem er sein Mixgetränk nicht "trinkfertig" anbietet.)

  • Die Schweizer Alkopopsteuer wieder definiert Alkopops als "konsumfertig in Flaschen oder anderen Behältnissen gemischte spirituosenhältige Mixgetränke mit einem Alkoholgehalt unter 15 Vol.-% und einem Zuckeranteil von mindestens 5 Gew.-%. Kohlensäure wird auch hier nicht erwähnt.

Sowohl die deutsche als auch die Schweizer Bestimmungen inkludieren also keine Prämixgetränke, die durch Mischungen mit Bier, Wein oder Obstwein erzeugt wurden.

In jenen Staaten, die Sondersteuern auf spirituosenhältige Prämixgetränke eingeführt haben, wird der seit einiger Zeit zu beobachtende Umsatzrückgang bei den betroffenen Produkten auf die Einführung dieser steuerlichen Maßnahmen zurückgeführt, was zunächst auch sehr plausibel erscheint. Kaum jemand zieht in Erwägung, dass dieser Absatzrückgang auch ein maßnahmenunabhängiger Trend sein könnte. Letzteres erscheint jedoch durchaus plausibel, wenn man historische Beispiele und die Entwicklung des Alkopopmarktes in Österreich berücksichtigt. Der Alkopopumsatzes ging von 2003 bis 2005 in Österreich um fast 2/3 zurück - 2005 betrug der Anteil der Alkopops am Gesamtalkoholkonsum nur 0,4%.

Bezüglich des Rückgangs in Österreich, als Land, das explizit keine gesetzlichen Maßnahmen gegen Alkopops gesetzt hat, wo aber die Diskussion sehr wohl auch stattgefunden hat bzw. stattfindet, könnte man auch einen gewissen "Sogeffekt" vermuten; d.h. dass die öffentliche Debatte und die Entwicklung in den Nachbarstaaten eine Sensibilisierung der Alkoholindustrie bewirkt haben, die daraufhin - eventuellen imageschädigenden gesetzlichen Maßnahmen vorgreifend - mit einer Zurücknahme der offensiven Marketingstrategien bei Alkopops reagiert hat.

Die unklare Abgrenzung der Kategorie "Alkopops" gegen die Gesamtgruppe der Prämixgetränke und der Umstand, dass viele Menschen trotz sensationsorientierter medialer Berichterstattung, mit diesem Begriff wenig anzufangen wissen, stellt vor allem bei der befragungsbasierten Erhebungen des Alkopopskonsums eine erhebliche Schwierigkeit dar.


Literatur:

ginko (2003):
Informationen zur Suchtvorbeugung Alcopops.
Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW, Mühlheim

AlkopopStG (2004):
Alkopopsteuergesetz: Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen,
Deutscher Bundestag, BGBl. 1, Nr. 39, Bonn

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (2004):
Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) vom 21. Juni 1932 , Bern

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