Text aus:
Uhl, Alfred; Springer, Alfred; Kobrna, Ulrike; Gnambs, Timo; Pfarrhofer,
David (2005): Österreichweite
Repräsentativerhebung zu Substanzgebrauch - Erhebung 2004, Band
1: Forschungsbericht.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Wien
Alkopops stellen derzeit
in der Öffentlichkeit ein sehr wichtiges Thema dar, obwohl der
Anteil der Alkopops am Gesamtalkoholkonsum eine vernachlässigbare
Größe darstellt. Alkopops waren die Antwort der Alkoholindustrie
auf den rückläufigen Alkoholkonsum und zielen von ihrem
Marketing her vor allem auf jugendliches Publikum, weswegen Alkopops
schon seit einigen Jahren zentraler Inhalt der alkoholpolitischen
Diskussion sind. Alkopops (auch als "Prämixgetränke",
"Ready to Drink - RTD" oder "Designer Drinks"
bezeichnet) sind fertig gemixte, süße, kohlensäurehältige
Limonaden, die mit Spirituosen, Bier, Sekt oder Wein gemischt sind
und in poppiger Aufmachung verkauft werden.
Klassische Alkopops existieren auf dem europäischen Markt seit
1995, in Deutschland und Österreich sind sie seit 2003 Gegenstand
einer öffentlichen Diskussion. Der Hauptkritikpunkt an der Einführung
der Alkopops durch die Industrie ist, dass diese von der poppigen
Aufmachung und dem besonderen Marketing her ganz speziell auf ein
junges Publikum zielen, und dass man infolge des hohen Zuckergehalts
den Alkoholgehalt kaum bis gar nicht schmeckt, was - insbesondere
bei alkoholunerfahrenen Jugendlichen - leicht zu einer Unterschätzung
des konsumierten Alkohols führen kann. Alkopops haben meist einen
Alkoholgehalt zwischen 5 und 6 Vol.-% Alkohol und werden in der Regel
in 275 ml Flaschen angeboten. Es gibt aber auch Alkopops mit einem
erheblich höheren Alkoholgehalt und abweichende Flaschengrößen.
Die sprachliche Abgrenzung zu anderen Prämixgetränken ist
äußerst schwierig. Ob nicht süße Prämixgetränke,
Prämixgetränke ohne Kohlensäure bzw. Prämixgetränke
in Dosen oder Tuben als "Alkopops" zu bezeichnen sind, wird
derzeit noch unterschiedlich beantwortet. Ob man auch die nicht "poppig"
aufgemachten, vom süßen Geschmack her mit spirituosenhältigen
Alkopops aber durchaus vergleichbaren, Bier-Prämixgetränke
("Radler") - meist in 1/2 Liter Flaschen abgefüllt
mit ca. 2,5 Vol.-% Alkohol - oder gar in Flaschen vorgemischte gespritzte
Weine ("Spritzer") zu den Alkopops zählen soll und
kann, ist nicht eindeutig zu beantworten, weil es, wie z.B. "ginko"
(2003) feststellte, nach wie vor keine einheitliche und exakte Definition
des Begriffs "Alkopops" - als Unterkategorie der alkoholhältigen
Prämixgetränke - gibt. Wir werden in der Folge zwischen
"spirituosenhältigen Prämixgetränken" - also
den klassischen Alkopops und "bierhältigen Prämixgetränken"
also Radlern unterscheiden. Andere Prämixgetränke spielen
derzeit am österreichischen Markt nur eine untergeordnete Rolle.
Ein Trend, der sich in Großbritannien abzeichnet, sind mit aphrodisierenden
Kräutern angereicherte Alkopops, die in der Szene als "Viagrapops"
bezeichnet werden. Ein deutscher Hersteller vertreibt seit 2004 -
hauptsächlich im Online-Versandhandel - Alkopops in Pulverform,
die jedoch aufgrund des von KonsumentInnen nicht sehr attraktiv geschilderten
Geschmacks, eines komplizierten Handlings beim Auflösen des Pulvers
und des relativ hohen Preises kaum Absatz finden.
Häufig werden spezielle Alkopopsteuern bzw. ein höheres
Schutzalter für Alkopops gefordert, womit die Problematik einhergeht,
dass dann in den entsprechenden Gesetzen definiert werden muss, welche
Getränke als "Alkopops" im Sinne dieser Gesetze zu
verstehen sind. In einigen Staaten (z.B. Frankreich, Schweiz oder
Deutschland) wurden derartige Sondersteuern auf manche spirituosenhältigen
Prämixgetränke auch eingeführt. Um die Definitionsprobleme
aufzuzeigen sei auf das seit Juli 2004 gültige deutsche Alkopopsteuergesetz
(AlkopopSTG, 2004) und auf das seit Jänner 2004 gültige
Schweizer Alkopopsteuergesetz (Bundesversammlung der Schweizerischen
Eidgenossenschaft, 2004) verwiesen:
- Im Absatz 1 des deutschen Alkopopsteuergesetz werden Alkopops
als "alkoholhaltige Süßgetränke" eingeführt
und die explizite Definition von "Alkopops" im Absatz
2 ist: "spirituosenhältige in verschlossenen Behältern
trinkfertig gemischte Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen
1,2 und 10 Vol.-%". Der Zuckergehalt der zunächst als
"Süßgetränke" bezeichneten Alkopops wird
nicht präzisiert, und Kohlensäure, die in gängigen
Beschreibungen von Alkopops immer wieder zu finden ist, wird nicht
erwähnt. (Der zuvor erwähnte Hersteller des Alkopop-Pulvers
umgeht übrigens dieses Gesetz, indem er sein Mixgetränk
nicht "trinkfertig" anbietet.)
- Die Schweizer Alkopopsteuer wieder definiert Alkopops als "konsumfertig
in Flaschen oder anderen Behältnissen gemischte spirituosenhältige
Mixgetränke mit einem Alkoholgehalt unter 15 Vol.-% und einem
Zuckeranteil von mindestens 5 Gew.-%. Kohlensäure wird auch
hier nicht erwähnt.
Sowohl die deutsche als auch die Schweizer Bestimmungen
inkludieren also keine Prämixgetränke, die durch Mischungen
mit Bier, Wein oder Obstwein erzeugt wurden.
In jenen Staaten, die Sondersteuern auf spirituosenhältige Prämixgetränke
eingeführt haben, wird der seit einiger Zeit zu beobachtende
Umsatzrückgang bei den betroffenen Produkten auf die Einführung
dieser steuerlichen Maßnahmen zurückgeführt, was zunächst
auch sehr plausibel erscheint. Kaum jemand zieht in Erwägung,
dass dieser Absatzrückgang auch ein maßnahmenunabhängiger
Trend sein könnte. Letzteres erscheint jedoch durchaus plausibel,
wenn man historische Beispiele und die Entwicklung des Alkopopmarktes
in Österreich berücksichtigt. Der Alkopopumsatzes ging von
2003 bis 2005 in Österreich um fast 2/3 zurück - 2005 betrug
der Anteil der Alkopops am Gesamtalkoholkonsum nur 0,4%.
Bezüglich des Rückgangs in Österreich, als Land, das
explizit keine gesetzlichen Maßnahmen gegen Alkopops gesetzt
hat, wo aber die Diskussion sehr wohl auch stattgefunden hat bzw.
stattfindet, könnte man auch einen gewissen "Sogeffekt"
vermuten; d.h. dass die öffentliche Debatte und die Entwicklung
in den Nachbarstaaten eine Sensibilisierung der Alkoholindustrie bewirkt
haben, die daraufhin - eventuellen imageschädigenden gesetzlichen
Maßnahmen vorgreifend - mit einer Zurücknahme der offensiven
Marketingstrategien bei Alkopops reagiert hat.
Die unklare Abgrenzung der Kategorie "Alkopops" gegen die
Gesamtgruppe der Prämixgetränke und der Umstand, dass viele
Menschen trotz sensationsorientierter medialer Berichterstattung,
mit diesem Begriff wenig anzufangen wissen, stellt vor allem bei der
befragungsbasierten Erhebungen des Alkopopskonsums eine erhebliche
Schwierigkeit dar.
Literatur:
ginko (2003):
Informationen zur Suchtvorbeugung Alcopops.
Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW, Mühlheim
AlkopopStG (2004):
Alkopopsteuergesetz:
Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkholhaltige
Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen,
Deutscher Bundestag, BGBl. 1, Nr. 39, Bonn
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (2004):
Bundesgesetz
über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) vom 21. Juni 1932 , Bern
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