Suchtpräventionsdokumentation - Alkohol
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Zentrale Textstellen aus alkoholpolitschen Dokumenten

Text aus:
Uhl, A.; Bachmayer, S.; Kobrna, U.; Puhm, A.; Springer, A.; Kopf, N.; Beiglböck, W.; Eisenbach-Stangl, I.; Preinsperger, W.; Musalek, M. (2009): 
Handbuch: Alkohol - Österreich: Zahlen, Daten, Fakten, Trends 2009.
dritte überarbeitete und ergänzte Auflage. BMGFJ, Wien


Die Definition von "Gesundheit" aus der WHO-Verfassung:
Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und daher weit mehr als die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.
---> Originaltext WHO, 1946; Übersetzung aus dem Englischen durch die Autoren, zum download (pdf-doc)

Die Definition von "Gesundheitsförderung" im Sinne der "Ottawa Charta":
Gesundheitsförderung ist ein Prozess, der Menschen dazu in die Lage versetzen soll, mehr Einfluss auf ihren Gesundheitszustand zu entwickeln und ihre Gesundheit aktiv zu verbessern. Ziel ist die Erreichung eines Zustandes vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens", der dadurch erreicht werden soll, dass Individuen und Gruppen unterstützt werden, eigene Wünsche wahrzunehmen und zu realisieren, Bedürfnisse zu befriedigen, sowie die Umgebung zu verändern oder sich an diese anzupassen. Gesundheit ist ein positives Konzept, das sowohl soziale und individuelle Ressourcen als auch körperliche Fähigkeiten betont. Aus diesem Grund ist Gesundheitsförderung nicht nur im Kompetenzbereich des Gesundheitssektors anzusiedeln, sondern Gesundheitsförderung geht weiter als ein gesunder Lebensstil zum Wohlbefinden.(Übersetzung aus dem Englischen durch die Autoren)
---> Originaltext WHO, 1986, zum Download (englisch) zum Download (deutsch)


Drei Hauptüberlegungen zum "ersten Europäischen Alkohol Aktionsplan" (EAAP-1)

Gesundheitskonsequenzen und soziale Probleme
Es zeigt sich deutlich, dass in den Ländern mit dem höchsten Alkoholkonsum auch die meisten durch Alkohol verursachten Probleme wie z.B. Leberzirrhose zu finden sind. Sie belasten nicht nur das Familienleben und die Gesundheit des einzelnen, sondern sind auch eine große Belastung für das Gesundheits- und Sozialsystem und zeigen Konsequenzen im Verkehrswesen, Strafrecht und am Arbeitsplatz Das gesamte Gemeinwesen trägt an den Folgen, an den sozialen wie den finanziellen Kosten. In einigen Mitgliedsländern schätzt man die Gesamtkosten, die der Gesellschaft durch den Alkoholkonsum entstehen, auf 5 bis 6% des Bruttosozialprodukts.
Man kann Alkohol nicht wie andere Konsumgüter behandeln, deren Konsumniveau durch die freien Kräfte des Marktes bestimmt werden. Alkohol ist "ein ganz besonderer Saft", könnte man in Abwandlung eines Zitats von Goethe sagen, weil er Abhängigkeit bewirken und sein Konsum zu wirklich schweren Problemen führen kann.
Wirtschaftliche Faktoren.

Die zweite Grundüberlegung gilt den wirtschaftlichen Faktoren. Alkohol ist für die Europäische Region ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und zwar wegen des hohen Produktions- und Konsumniveaus und wegen des umfangreichen Außenhandels. Die Alkoholproduktion ist zwar für bestimmte Gebiete und Städte der Europäischen Region von besonderer Bedeutung, doch selbst in den wenigen Ländern, die man zu den Großproduzenten und Exporteuren alkoholischer Getränke rechnen muss, macht die Alkoholproduktion vom Wert her unter 2% des Bruttoinlandsprodukts aus.
Die staatlichen Einnahmen aus einer Alkoholsondersteuer können zwar erheblich sein, doch selbst in den Ländern mit hoher Alkoholbesteuerung hat sich ihre relative Bedeutung verringert.
Kulturelle Faktoren
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Die dritte Grundüberlegung gilt den kulturellen Faktoren. In den verschiedenen Ländern der Europäischen Region misst man dem Alkohol ganz unterschiedliche Bedeutung bei, was sich entsprechend in den Trinkgewohnheiten niederschlägt. In einigen Mitgliedsländern trinkt man normalerweise keinen Alkohol. In anderen Mitgliedsländern gehört der Alkohol dagegen untrennbar zum gesellschaftlichen Alltag und der Alkoholgenuss ist sozusagen ein Höhepunkt bei besonderen Anlässen und Festen. In vielen Ländern ist das "Sich-Betrinken" häufig Teil einer (noch) meist männlichen Kultur.
In vielen Kulturen verbindet man Alkohol mit der Vorstellung von Entspannung und Geselligkeit, und sicherlich kann Alkoholgenuss auch eine Quelle des Wohlbefindens sein. Inzwischen wird häufig auch auf die präventive Wirkung von Alkohol verwiesen. Im Wesentlichen bezieht sich dies auf Männer im mittleren Alter, die durch koronare Herzkrankheiten gefährdet sind. Aber was für das Herz von Männern im mittleren Alter gut sein mag, erhöht andererseits bei Frauen möglicherweise deren Brustkrebsrisiko, und diese Krankheit ist ja ebenfalls von außerordentlicher volksgesundheitlicher Bedeutung. Die gleiche Dosis Alkohol kann zudem junge Menschen gefährden, und bei diesen spricht gegenwärtig nichts für eine Schutzwirkung des Alkohols.
Der Alkoholkonsum bei Jugendlichen wird in der Öffentlichkeit vor allem mit unmittelbaren, durch Trunkenheit verursachten Schäden in Verbindung gebracht, z.B. Autounfällen, Kriminalität und "ungeschützter" Sexualität Untersuchungen aus den USA zeigen inzwischen jedoch auch einen Zusammenhang mit negativen schulischen Leistungen.


---> Originaltext WHO, 1993c, S.2-3, download

Aktionsziele des "ersten Europäischen Aktionsplans Alkohol" (EAAP 1)

  • Stärkung der Gesundheitsförderungspolitik in den Mitgliedsländern zur Prävention alkoholbedingter Schädigungen der Gesundheit

  • Konsensbildung mit internationalen Organisationen und Vereinigungen über gemeinsame Aktionen zur Prävention alkoholbedingter Schädigungen der Gesundheit

  • Stärkung von Praktiken in der Alkoholindustrie und im Gastgewerbe die die Prävention von alkoholbedingten Schädigungen der Gesundheit unterstützen

  • Schaffung von gesundheitsfördernden Lebensbereichen, die Motivation und Fähigkeiten des Einzelnen stärken, Schädigungen seiner Gesundheit durch Alkohol entgegenzuwirken

  • Unterstützung kommunaler Initiativen zur Prävention und Bewältigung alkoholbedingter Schädigungen der Gesundheit

  • Medienkampagnen, um die öffentliche Unterstützung für einen sicheren Umgang mit Alkohol zu stärken

  • Erhöhung des Beitrags der Gesundheitsdienste, insbesondere der primären Gesundheitsversorgung, zur Prävention und Bewältigung von alkoholbedingten Schädigungen der Gesundheit

  • Erhöhung des Beitrags der Sozialdienste zur Prävention alkoholbedingter Schädigungen der Gesundheit

  • Erhöhung des Beitrags der Strafverfolgungsbehörden zur Prävention alkoholbedingter Schädigungen der Gesundheit

(Originaltext WHO, 1993c, S.18-22, Gesamttext unter: www.api.or.at/akis, Übersetzung aus dem Englischen durch die Autoren) ---> Originaltext download

Ethische Prinzipien zum Umgang mit Alkohol aus der Europäischen Charta Alkohol

Zur Förderung des "Europäischen Alkohol Aktionsplans" (EAAP-1) fordert die Konferenz in Paris alle Mitgliedstaaten auf, umfassende alkoholpolitische Konzepte zu erarbeiten und Programme umzusetzen, die - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten - den folgenden ethischen Prinzipien und Zielen Ausdruck verleihen, wobei davon ausgegangen wird, dass aus diesem Dokument keine Rechtsansprüche hergeleitet werden können.

  • Alle Menschen haben ein Recht auf ein vor Unfällen, Gewalttätigkeit und anderen negativen Folgen des Alkoholkonsums geschütztes Familien-, Gesellschafts- und Arbeitsleben.

  • Alle Menschen haben von früher Jugend an ein Recht auf korrekte, unparteiische Information und Aufklärung über die Folgen des Alkoholkonsums für Gesundheit Familie und Gesellschaft.

  • Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Folgen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich vor Alkoholwerbung geschützt werden.

  • Alle alkoholgefährdeten oder alkoholgeschädigten Menschen und ihre Familienangehörigen haben ein Recht auf Zugang zu Therapie und Betreuung.

  • Alle Menschen, die keinen Alkohol trinken möchten oder die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keinen Alkohol trinken dürfen, haben ein Recht darauf, keinem Druck zum Alkoholkonsum ausgesetzt und in ihrem abstinenten Verhalten bestärkt zu werden.
    (deutsch.: WHO, 1995; Übersetzung aus dem Englischen durch die Autoren)
    ---> Originaltext download

Zehn Strategien für alkoholbezogene Maßnahmen aus der Europäischen Charta Alkohol

Untersuchungen und Erfolgsmeldungen in den Ländern lassen erkennen, dass ein signifikanter gesundheitlicher und wirtschaftlicher Nutzen für die Europäische Region erzielt werden kann, wenn in Hinsicht auf die Verwirklichung der vorstehend genannten ethischen Prinzipien und Ziele bei alkoholbezogenen Maßnahmen die folgenden zehn Gesundheitsförderungsstrategien im Einklang mit den unterschiedlichen kulturellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in jedem Mitgliedstaat umgesetzt werden:

(1) Informiere die Bevölkerung - im Rahmen von Aufklärungsprogrammen - von früher Jugend an über die Folgen des Alkoholkonsums für Gesundheit Familie und Gesellschaft und über wirkungsvolle Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Verringerung schädlicher Folgen ergriffen werden können.

(2) Fördere ein öffentliches, privates und berufliches Umfeld, in dem die Bevölkerung vor Unfällen, Gewalttätigkeit und anderen negativen Folgen des Alkoholkonsums geschützt ist.

(3) Beschließe und exekutiere wirkungsvolle Gesetze, die vom Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand abschrecken.

(4) Betreibe Gesundheitsförderung durch Einschränkung der Verfügbarkeit alkoholischer Getränke, z.B. für Jugendliche und durch Einflussnahme auf den Alkoholpreis z.B. über Steuern.

(5) Führe strenge Kontrollmaßnahmen ein, die direkte und indirekte Bewerbung alkoholischer Getränke betreffen, wobei auf die in manchen Ländern bereits existierenden Werbeeinschränkungen und -verbote Rücksicht genommen werden soll, und stelle sicher, dass sich keine Form der Werbung spezifisch an Jugendliche richtet, z.B. durch die Verbindung von Alkohol mit Sportausübung.

(6) Gewährleiste, dass alkoholgefährdete oder alkoholgeschädigte Personen und deren Familienangehörige Zugang zu effizienten Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen mit geschultem Personal haben.

(7) Fördere ein ethisches und rechtliches Verantwortungsbewusstsein bei denjenigen, die für die Vermarktung oder den Ausschank alkoholischer Getränke zuständig sind, gewährleiste eine strenge Kontrolle der Produktsicherheit und setze angemessene Maßnahmen gegen illegale Alkoholherstellung und illegalen Verkauf.

(8) Verbessere die Fähigkeit der Gesellschaft, mit Alkohol umzugehen, durch Schulungsmaßnahmen für Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen, z.B. im Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs- und Rechtswesen, sowie durch Stärkung von Gemeindeentwicklung und -führung

(9) Unterstütze nichtstaatliche Organisationen und Selbsthilfeinitiativen, die einen gesunden Lebensstil fördern, speziell solche, die die Verhinderung oder Verringerung alkoholbedingter Schäden zum Ziel haben.

(10) Entwickle breitgefächerte Programme in den Mitgliedstaaten auf der Basis der vorliegenden Charta Alkohol, gib klare Ziele und Ergebnisindikatoren vor, messe den Fortschritt und gewährleiste eine regelmäßige Aktualisierung der Programme auf Grundlage einer Evaluierung

(WHO, 1995, Übersetzung aus dem Englischen durch die Autoren)
---> Originaltext download



Evaluierung der Umsetzung des EAAP-1
Ende 1998 führte die WHO eine Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplans Alkohol im Zeitraum 1992-1998 durch, und zwar auf der Grundlage eines von 33 Ländern aus der gesamten Region beantworteten Fragebogens. Zusammengefasst ergaben sich als wichtigste Resultate:

  • Über die Hälfte der Länder arbeitete an einem landesspezifischen Aktionsplan Alkohol und hatte ein für die Umsetzung zuständiges Koordinationsgremium geschaffen.
  • Gesetzliche Maßnahmen, die man für hilfreich hielt, waren unter anderem strenge Bestimmungen für die Vermarktung von Alkohol, auf Prävention ausgerichtete Steuererhöhungen sowie in einigen Ländern eine Straffung der sich gegen Alkohol am Steuer richtenden Bestimmungen.
  • Die in einigen Ländern zu beobachtende Senkung der Alkoholsteuer war teilweise durch den Versuch einer Steuerharmonisierung in der Europäischen Union bedingt, wobei man auch meinte, dass dies das Risiko der alkoholbedingten Schäden erhöhe.
  • Insgesamt war man der Ansicht, dass die Alkoholindustrie bei der Verhütung von alkoholbedingten Schäden nur eine unzureichende Rolle spiele. Zu beobachten war, dass sich die Alkoholindustrie verstärkt um eine intensivierte Vermarktung bemühte, was als ein wichtiges Hindernis für die Umsetzung des EAAP empfunden wurde.
  • Junge Menschen und alle, die sich mit Alkohol im Blut ans Steuer setzen, waren die wichtigsten Zielgruppen der Programme. Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung und Allgemeinkrankenhäuser galten in vielen Ländern als die wichtigsten Stützen bei der Auffindung und Behandlung von Personen mit alkoholbedingten Problemen.
  • Von den Ländern, für die zur Zeit der Evaluierung Daten vorlagen, hatten elf einen Rückgang des Pro-Kopf-Konsums erlebt, drei (Italien, Polen, Spanien) hatten das in der Politik "Gesundheit für Alle" (GFA) festgesetzte Ziel einer 25%igen Reduzierung erreicht, während der Konsum in 11 Ländern seit 1992 gestiegen war.

    (WHO, 1999a) ---> Originaltext EAAP2 download

Übergeordnete Ziele des "zweiten Europäischen Aktionsplans Alkohol" (EAAP-2)
Die übergeordneten Ziele sind folgende:

  • es soll ein verstärktes Bewusstsein für gesundheitspolitische Konzepte geschaffen werden, mit denen die Aufgabe angegangen werden kann, die Schäden, die der Alkohol verursachen kann, zu verhüten;
  • das Risiko alkoholbedingter Probleme, die in den unterschiedlichsten Zusammenhängen, beispielsweise zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Gemeinschaft oder bei Anlässen, wo getrunken wird, auftreten könnten, soll verringert werden;
  • die alkoholbedingten Schäden wie Todesfälle, Unfälle, Gewalttätigkeit, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern sowie Familienkrisen sollen sowohl vom Umfang als auch von ihrer tief greifenden Wirkung her verringert werden;
  • Menschen, deren Alkoholverbrauch als gefährlich und schädlich zu bezeichnen ist, und Alkoholabhängigen soll eine für sie zugängliche und wirksame Behandlung angeboten werden;
  • Kinder, junge Menschen und alle, die keinen Alkohol trinken wollen, sollen besser vor dem von ihrer Umwelt ausgehenden Druck geschützt werden.

    (WHO, 1999a) ---> Originaltext EAAP2 download

Gewünschte Resultate bis 2005 im EAAP-2
Bis zum Jahr 2005 sollten alle Länder der Europäischen Region:

  • Information und Aufklärung
    - in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Schäden wecken, die der Alkohol bewirken kann, und ihr die Konsequenzen für die Gesundheit und das Wohlergehen des Einzelnen, der Familie und ganzer Gemeinschaften vor Augen führen;
    - Unterstützung für eine Gesundheitspolitik schaffen, die mit dem Europäischen Aktionsplan Alkohol übereinstimmt;
    - dafür sorgen, dass Kinder und junge Menschen wirksam imstande sind, gesundheitszuträgliche Entscheidungen zu treffen, und dass sie gefestigt genug sind, um dem Druck zum Trinken vor dem gesetzlichen Mindestalter zu widerstehen.

  • Öffentliche Räume, Privatsphäre und Arbeitsplatz
    - das Vorkommen alkoholbedingter Probleme in der Öffentlichkeit, vor allem die bei Freizeittätigkeiten und Sportveranstaltungen auftretenden Probleme, verringern;
    - das Risiko alkoholbedingter Schäden in der Familie verringern und ein nicht gefährdendes häusliches Umfeld für Kinder sicherstellen;
    -die Schäden, die der Alkohol am Arbeitsplatz anrichten kann, vor allem Unfälle und Gewalt, verringern.

  • Alkohol am Steuer
    - sich darum bemühen, die Zahl der alkoholbedingten Unfälle, Todesfälle und Verletzungen, die auf Alkohol am Steuer zurückzuführen sind, erheblich zu verringern.

  • Verfügbarkeit von alkoholischen Produkten
    - eine Steuerpolitik verfolgen, die dazu beiträgt, die Schäden, die der Alkohol bewirken kann, zu verringern;
    - das Ausmaß des Trinkens von Minderjährigen, vor allem von ganz jungen Jugendlichen, verringern.

  • Werbung für Alkoholprodukte
    - Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholwerbung einführen.
    Behandlung
    - eine zugängliche und wirksame Behandlung für die Personen (und ihre Familien) sicherstellen, deren Alkoholkonsum in den Bereich des gefährlichen oder schädlichen Konsums fällt und bis zur Alkoholabhängigkeit reicht.
    Verantwortung der Alkoholgetränkeindustrie und des Gastgewerbes
    - dass sich die alkoholbedingten Probleme in dem Milieu, in dem getrunken wird, verringert haben;
    - dass weniger Betrunkene eine Gaststätte verlassen und danach in Tätlichkeiten, Gewalt und alkoholbedingte Verkehrsunfälle verwickelt werden;
    - zweckgerechte Maßnahmen umgesetzt werden, die jungen Menschen den Zugang zu Alkohol erschweren.

  • Die Fähigkeit der Gesellschaft, auf alkoholbedingte Schäden zu reagieren
    - verstärkt bürgernahe Maßnahmen eingesetzt haben, die darauf abzielen, die alkoholbedingten Probleme im Nahbereich (z. B. Verkehrsunfälle, bei denen der Alkoholkonsum eine Rolle spielt, und Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige) durch einen verantwortlicheren Getränkeausschank und den verstärkten Einsatz kommunaler Bestimmungen zu verringern;
    - unter allen staatlichen Sektoren, die einen Einfluss auf eine wirksame Alkoholpolitik haben können, das Problembewusstsein und die entsprechende Kompetenz gestärkt haben.

  • Nichtstaatliche Organisationen
    - nichtstaatliche Organisationen und Selbsthilfebewegungen unterstützen, die Initiativen fördern, welche darauf abzielen, die Schäden, die durch Alkohol bewirkt werden können, zu verhindern oder zu verringern.

  • Aufstellung, Umsetzung und Verlaufsbeobachtung der Politik
    - eine umfassende, auf eine breite Grundlage gestützte Alkoholpolitik führen;
    - ein Meldesystem für den Alkoholkonsum und für die Verlaufsbeobachtung und Evaluierung der Umsetzung der Alkoholpolitik sowie der Schäden, die durch Alkohol bewirkt werden können, haben.


    (WHO, 1999a) ---> Originaltext EAAP2 download)

Empfehlung des Rates zum Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen 2001

Rat der Europäischen Union (2001): Empfehlung des Rates vom 5. Juni 2001 zum Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen 2001/458/EG), Amtsblatt Nr. L 161 vom 16/06/2001 S. 0038 - 0041, Brüssel
---> Originaltext download

Der Rat der Europäischen Union empfiehlt Folgendes:

I. Wenn die Mitgliedstaaten im Rahmen eines gemeinschaftsweiten Vorgehens ihren jeweiligen Gegebenheiten angemessene Strategien ausarbeiten und behördliche oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf das Problem Alkohol und junge Menschen, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, ergreifen, sollten sie, gegebenenfalls mit Unterstützung der Kommission,

1. die Erforschung aller einzelnen Aspekte der Probleme im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum junger Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, im Hinblick auf eine bessere Bestimmung und Bewertung solcher Maßnahmen fördern;

2. dafür sorgen, dass bei der Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von umfassenden Gesundheitsförderungspolitiken und -programmen für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Lehrer und Betreuer auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene die Alkoholproblematik entsprechend einbezogen wird, wobei organisatorische Strukturen wie Jugend- und Sportverbände und Schulen besonders berücksichtigt und bisherige Erfahrungen, wie die "gesundheitsfördernde Schule", genutzt werden sollten;

3. auf Belegmaterial gestützte Informationen über die Faktoren, die junge Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche dazu veranlassen, mit dem Trinken zu beginnen, für alle Betroffenen bereitstellen und verbreiten;

4. einen sektorübergreifenden Ansatz zur Unterrichtung junger Menschen über die Alkoholproblematik fördern und damit zur Vorbeugung gegen die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums beitragen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der für Bildung, Gesundheit und Jugend zuständigen Dienste, der Strafverfolgungsbehörden, der einschlägigen nichtstaatlichen Organisationen und der Medien;

5. Maßnahmen fördern, die die Auswirkungen des Alkoholkonsums insbesondere auf Kinder und Jugendliche und die Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft ins allgemeine Bewusstsein rücken;

6. junge Menschen stärker in auf ihre Gesundheit bezogene Politiken und Aktionen einbinden und sich dabei deren etwaige Beiträge insbesondere im Informationsbereich zunutze machen und spezifische von Jugendlichen initiierte, geplante, durchgeführte und bewertete Aktivitäten anregen;

7. die Entwicklung von Beratungsmaterial für Eltern als Ausgangspunkt für die Diskussion der Alkoholproblematik mit ihren Kindern fördern und die Verbreitung dieses Materials über örtliche Netze wie Schulen, Gesundheitsfürsorgedienste, Bibliotheken und Gemeinschaftszentren sowie über das Internet unterstützen;

8. spezielle Initiativen für junge Menschen zur Aufklärung über die Gefahren von Alkohol am Steuer unter besonderer Berücksichtigung von Strukturen wie Freizeit- und Unterhaltungsveranstaltungen, Schulen und Fahrschulen weiterentwickeln;

9. vorrangig Maßnahmen gegen den illegalen Verkauf von Alkohol an minderjährige Verbraucher treffen und hierzu gegebenenfalls einen Altersnachweis vorschreiben;

10. insbesondere die Entwicklung spezieller Konzepte für die Früherkennung und ein konsequentes Eingreifen fördern, das verhindern soll, dass junge Menschen alkoholabhängig werden.

II. Die Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen oder Selbstkontrollmechanismen gegebenenfalls

1. gemeinsam mit den Herstellern und Vertreibern alkoholischer Getränke und einschlägigen Nichtregierungsorganisationen die Einführung wirksamer Mechanismen in den Bereichen Werbung, Vermarktung und Abgabe an den Verbraucher fördern, mit denen

a) dafür gesorgt wird, dass die Hersteller keine alkoholischen Erzeugnisse gezielt für Kinder und Jugendliche produzieren;

b) dafür gesorgt wird, dass die Aufmachung alkoholischer Erzeugnisse oder die Werbung für sie nicht auf Kinder und Jugendliche abzielt, wobei unter anderem auf Folgendes besonders zu achten ist:
- Verwendung von Trendsymbolen (wie Zeichen, Motive oder Farben), die mit der Jugendkultur assoziiert werden;
- Einsatz von Kindern, Jugendlichen oder anderen jung wirkenden Models in Werbekampagnen;
- Anspielungen auf den Konsum von Drogen und anderen schädlichen Stoffen, wie Tabak, oder damit assoziierte Bilder;
- Verbindungen mit Gewalt oder gesellschaftsfeindlichem Verhalten;
- Suggestion von sozialem, sexuellem oder sportlichem Erfolg;
- Aufforderung an Kinder und Jugendliche zum Alkoholkonsum, einschließlich des Verkaufs alkoholischer Getränke zu Billigpreisen an Jugendliche;
- Werbung bei Sport- und Musikveranstaltungen oder anderen besonderen Veranstaltungen, bei denen eine nennenswerte Anzahl von Kindern oder Jugendlichen als Teilnehmer oder Zuschauer anwesend sind, oder Sponsoring solcher Veranstaltungen;
- Werbung in Medien, die auf Kinder und Jugendliche abzielen oder die eine erhebliche Zahl von Kindern und Jugendlichen ansprechen;
- kostenlose Verteilung alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche und Verkauf oder kostenlose Verteilung von Erzeugnissen, mit denen der Absatz alkoholischer Getränke gefördert werden soll und die möglicherweise insbesondere auf Kinder und Jugendliche wirken;

c) gegebenenfalls besondere Schulungen des Bedienungs- und Verkaufspersonals in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz entwickelt werden unter Berücksichtigung bestehender rechtlicher Beschränkungen des Ausschanks und des Verkaufs von Alkohol an Kinder und Jugendliche;

d) Herstellern ermöglicht wird, sich vor der Markteinführung eines Produkts oder vor der Investition in ein Produkt sowie vor Beginn einer Marketingkampagne einschlägig beraten zu lassen;

e) sichergestellt wird, dass Beschwerden gegen Produkte, die nicht gemäß den unter den Buchstaben a) und b) genannten Grundsätzen beworben, vermarktet oder verkauft werden, wirksam behandelt werden können und gegebenenfalls die betroffenen Produkte vom Markt genommen und die beanstandeten unangemessenen Vermarktungs- oder Verkaufsförderungsmethoden unterbunden werden können;

2. die Organisationen, die Hersteller und Händler alkoholischer Getränke vertreten, nachdrücklich dazu auffordern, sich zur Einhaltung der oben stehenden Grundsätze zu verpflichten.

III. Die Mitgliedstaaten sollten als Beitrag zur Weiterverfolgung dieser Empfehlung auf Gemeinschaftsebene und gegebenenfalls als geeignete Maßnahme im Rahmen der Durchführung des Programms auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit der Kommission auf Anfrage über die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen Bericht erstatten,
Der Rat der Europäischen Union fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten:


1. die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zu unterstützen, diesen Empfehlungen insbesondere durch Sammlung und Bereitstellung einschlägiger vergleichbarer Daten und durch Erleichterung des Austauschs von Informationen und optimalen Lösungen nachzukommen;

2. die Haltung junger Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, gegenüber dem Alkoholkonsum und ihre Gründe für den Alkoholkonsum auf Gemeinschaftsebene weiter erforschen zu lassen und die Beobachtung laufender Entwicklungen zu fördern;

3. die Entwicklungen und die in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene durchgeführten Maßnahmen zu beobachten, zu bewerten und zu überwachen und dabei einen kontinuierlichen, konstruktiven und ausgewogenen Dialog mit allen Beteiligten zu gewährleisten;

4. anhand der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen bis spätestens zum Ablauf des vierten Jahres nach Annahme dieser Empfehlung und danach regelmäßig über die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu berichten und zu prüfen, inwieweit die Maßnahmen greifen und ob eine Überprüfung oder weitere Maßnahmen notwendig sind;

5. alle Gemeinschaftspolitiken, insbesondere auch das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, in vollem Umfang zu nutzen, um die in dieser Empfehlung behandelte Problematik anzugehen

EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden, 2006
Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2006): Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden, KOM(2006) 625 endgültig, Brüssel ---> Originaltext download

... Die Mitteilung hat daher nicht den Alkoholkonsum an sich zum Gegenstand, sondern dessen Missbrauch und seine schädlichen Folgen. Sie räumt ein, dass es in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche kulturelle Gewohnheiten in Bezug auf den Alkoholkonsum gibt. Es besteht keine Absicht, die in den meisten Mitgliedstaaten eingeführten einzelstaatlichen Maßnahmen, die gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und Artikel 152 des EG-Vertrags nationaler Zuständigkeit unterliegen, durch Maßnahmen der Gemeinschaft zu ersetzen. Insbesondere beabsichtigt die Kommission nicht, im Zuge dieser Mitteilung harmonisierte Rechtsvorschriften im Bereich der Prävention alkoholbedingter Schäden zu erarbeiten. ...

Initiativen der Alkoholindustrie in Zusammenhang mit Alkoholforschung und Alkoholpolitik
Angesichts der zunehmenden alkoholpolitischen Aktivitäten von WHO, der EU und von Initiativen wie EUROCARE einerseits und den Erfahrungen andererseits, dass der Druck auf die Tabak- und Waffenindustrie in den USA infolge analoger Initiativen stark zugenommen hat, ist die internationale Alkoholindustrie seit Jahren bestrebt einer für sie möglicherweise recht kostspieligen Entwicklung zuvorzukommen, indem sie rechtzeitig Kontakte zu wichtigen Repräsentanten aus Forschung und Gesundheitswesen knüpft, guten Willen demonstriert und Bereitschaft zu Kompromissen zeigt. Eine wichtige Entwicklung in diesem Zusammenhang war die Gründung des "Internationalen Zentrums für Alkoholpolitik" (ICAP) in Washington im Jahre 1995. ICAP wurde von den 11 führenden internationalen Alkoholerzeugern unter dem Motto "Partnerschaft zwischen Alkoholindustrie, Forschung und Gesundheitswesen" gegründet und wird von diesen auch laufend finanziert. Der Präsident von ICAP ist Marcus Grant, ein ehemaliger WHO Mitarbeiter, der den Anspruch erhebt mit seinem Institut Mittler zwischen den unterschiedlichen Interessenslagen von Industrie, Forschung und Gesundheitswesen in Fragen von Alkoholpolitik und Alkoholforschung zu sein (Grant, 2000). Im Sinne dieser Mittlerfunktion versucht ICAP einer den Alkohol ausschließlich negativ porträtierenden Sichtweise den Kampf anzusagen (z.B. mit dem Buch "Alcohol and Pleasure ", Peele & Grant, 1999) sowie wesentliche Repräsentanten von Industrie, Forschung und Gesundheitswesen an einen Tisch zu bringen, um mit diesen gemeinsame Dokumente zu verfassen.

Das erste wichtige Dokument in diesem Zusammenhang waren die "Dublin Principles" (National College of Ireland, 1997) die festlegen, dass jede Seite eine Verantwortung für das gesundheitliche Wohlergehen der Bevölkerung hat, und dass alle Beteiligten zu diesem Zweck kooperieren sollten. Die Forderungen der "Dublin Principles" beziehen sich auf die Bereiche "Alkohol und Gesellschaft" sowie "Alkoholindustrie und Forschung".
Ein weiterer Schritt in diesem Zusammenhang stellt das Mitte 2000 finalisierte Dokument "The Geneva Partnership on Alcohol Towards a Global Charter " dar, das gemeinsam mit Vertretern von Alkoholwirtschaft, Forschung und den Gesundheitsberufen unter der Leitung von ICAP erarbeitet wurde (ICAP, 2000). In diesem Dokument erfolgt einerseits ein starkes Zugeständnis der Industrie an Regierungen und Gesundheitsberufe, Probleme in Zusammenhang mit Alkohol gezielt zu bekämpfen, andererseits wird im Gegenzug das Recht des Individuums, in verantwortlichem Umfang Alkohol zu konsumieren, sowie eine Partnerstellung der Industrie bei alkoholpolitischen Entscheidungen gefordert.
Ob die Industrieinitiative in Zusammenhang mit Alkoholforschung und Alkoholpolitik zu begrüßen ist, weil man gemeinsam mehr erreicht, wie das der Präsident von ICAP Marcus Grant (2000) vertrat, ob eine Kooperation mit der Industrie zumindest vertretbar ist, wenn man einen ethischen Kodex penibel einhält, wie Bühringer & Batria (2004) vertreten, oder ob die Kooperation mit der Alkoholindustrie generell abzulehnen ist, weil sie sich längerfristig nachteilig auf Forschung und Alkoholpolitik auswirken könnte, wie Room (2000) befürchtet, wird nach wie vor heftig diskutiert.
Ob und in welchem Umfang die Alkoholindustrie in der Zukunft sinnvolle alkoholpolitische Maßnahmen unterstützen wird, wird die Zukunft zeigen. Aus der kommerziellen Interessenslage der Alkoholerzeuger kategorisch abzuleiten, dass diese im alkoholpolitischen Dialog nicht Partner, sondern bloß Gegner sein können, erscheint uns allerdings überzogen. Aus dieser skeptischen Perspektive dürfte man auch Suchtprophylaktikern, Suchtberatern, Suchtherapeuten und Suchtforschern - also den Autoren dieses Buches - nicht über den Weg trauen, da auch deren Existenzgrundlage beeinträchtigt ist, wenn Suchtprobleme in der Gesellschaft dramatisch abnehmen.
Außer Frage steht, dass die Alkoholerzeuger für den Fall, dass jene, die über der Harmlosigkeitsgrenze trinken, in Zukunft nur mehr jene Menge Reinalkohol trinken, die der Harmlosigkeitsgrenze entspricht, in Österreich nur mehr ein Drittel des gegenwärtig verkauften Alkohols absetzen könnten (Uhl & Kobrna, 2001). Sie müssten in diesem Fall verstärkt auf nicht-alkoholhältige Alternativprodukten oder qualitativ hochwertige, teure Alkoholprodukte umsteigen, um den quantitativen Rückgang am Alkoholmarkt zu kompensieren.

Literatur:

Grant, M. (2000): A New Force For Health. International Center for Alcohol Policies, Washington D.C.
Peele S.; Grant M. (1999): Alcohol and Pleasure: A Health Perspective. International Centre For Alcohol Policies Series on Alcohol in Society, Philadelphia
National College of Ireland (1997): The Dublin Principles, Dublin ---> Originaltext download
Bühringer, G.; Batria, A. (2004): Industriesponsoring: Teufelszeug, akzeptable, sinnvolle oder notwendige Finanzierungsquelle? Sucht, 50, 2, 99-101
Room, R. (2000): Letter to the Editor. Addiction, 95(4), 627-629
Uhl, A.; Kobrna, U. (2001): Alkoholkonsum in Österreich. In: Brosch, R.; Mader, R. (Hrsg.): Alkohol am Arbeitsplatz. Orac, Wien




Jahreszahlen wichtiger alkoholpolitischer Entwicklungen und Dokumente
zum Download alkoholpolitischer Dokumente (Alcohol Policy 1946-2007)



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