Therapieangebot

Wir behandeln:

Ergänzt wird unser umfassendes Behandlungsangebot durch Maßnahmen zur Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterRehabilitation und (Re-)Integration

 

Alle anfallenden Behandlungskosten, egal ob ambulant oder stationär, werden von der jeweiligen Krankenkasse oder vom Sozialhilfeträger übernommen.

Bezüge wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld laufen auch während des stationären Aufenthalts weiter.

 

Auch für Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAngehörige von suchtkranken Menschen bieten wir Information, Hilfe und Unterstützung.