Wir behandeln:
Ergänzt wird unser umfassendes Behandlungsangebot durch Maßnahmen zur
Rehabilitation und (Re-)Integration.
Alle anfallenden Behandlungskosten, egal ob ambulant oder stationär, werden von der jeweiligen Krankenkasse oder vom Sozialhilfeträger übernommen.
Bezüge wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld laufen auch während des stationären Aufenthalts weiter.
Auch für
Angehörige von suchtkranken Menschen bieten wir Information, Hilfe und Unterstützung.