Gründung des Genesungsheims Kalksburg

Univ. Prof. Dr. Hans Hoff konnte schließlich den damaligen Bundesminister für soziale Verwaltung, Anton Proksch, für seine Idee der Errichtung einer Trinkerheilstätte gewinnen. Das Ergebnis war die Gründung eines Kuratoriums «Stiftung Genesungsheim», dessen konstituierende Sitzung am 5.12.1956 unter der Schirmherrschaft von Anton Proksch stattfand. Das Kuratorium umfasste 12 Gründungsmitglieder und  6 Gründungsinstitutionen.

 

1957 übernahm Univ. Prof. Dr. Hans Hoff die Leitung des «Genesungsheims Kalksburg», das ein für damals revolutionäres Konzept für die Behandlung Alkoholkranker mit drei wesentlichen Bestandteilen entwickelte:

  1. Freiwillige Aufnahme
  2. Behandlung innerhalb einer therapeutischen Gemeinschaft
  3. Ambulante Nachbehandlung

Dieses Konzept brachte für Österreich und den gesamten deutschsprachigen Raum eine entscheidende Wende in der Behandlung Alkoholkranker und Medikamentenabhängiger.


Von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wurde als Standort des Genesungsheims das Areal in der Mackgasse 7-9 im 23. Wiener Gemeindebezirk mit einem darauf befindlichen Gebäude zur Verfügung gestellt.

 

Am 17.1.1961 wurde das Genesungsheim mit 65 Betten für Männer in Betrieb genommen. Univ. Prof. Dr. Kryspin-Exner wurde von Univ. Prof. Dr. Hoff mit den Führungsaufgaben betraut. Das erste Team bestand aus 19 MitarbeiterInnen, unter anderem zwei Ärzten und vier Krankenschwestern.

Am 20.3.1961 nahm das Direktionskomitee, bestehend aus Univ. Prof. Dr. Hans Hoff als Vorsitzendem, Justizminister Dr. Christian Broda und Hofrat Dr. J. Neubauer, seine Tätigkeit auf. Die Aufgabe des Komitees bestand darin, die laufenden wirtschaftlichen, administrativen und medizinischen Angelegenheiten zu betreuen.

 

Die offizielle Eröffnung fand am 5.5.1961 durch den damaligen Bundespräsidenten Adolf Schärf statt.


Mit Schenkungsvertrag vom 22.11.1961 wurde das Gebäude der Stiftung «Genesungsheim Kalksburg» übertragen. 

 

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