Vorgeschichte

In den Nachkriegsjahren steigt die Zahl der Alkoholkranken in Österreich stark an. Psychische und physische Begleit- und Folgeerkrankungen werden in psychiatrischen, neurologischen und internen Abteilungen behandelt.

1953: Univ. Prof. Dr. Hans Hoff richtet als Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Psychische Hygiene ein Schreiben an das Bundesministerium für Soziale Verwaltung, in dem er seine Absicht, den «Verein Trinkerheilstätte» ins Leben zu rufen, äußert. Am 9. Dezember findet die erste Sitzung eines Proponentenkomitees statt.

1954: Der Statuten-Entwurf des Vereins wird an das Bundesministerium für Soziale Verwaltung geschickt und bewilligt.

1956: Der Antrag auf Kostenübernahme für die Entziehungsbehandlung wird vom Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungen mit der Begründung abgelehnt: «Der Alkoholismus ist keine Krankheit sondern eine Willensschwäche, die durch geeignete Erziehungsmaßnahmen beeinflusst und beseitigt werden kann, die aber einer ärztlichen Behandlung nicht bedarf.» 

Im selben Jahr erscheint in der «Wiener Medizinischen Wochenschrift» ein Artikel von H. Hoff und W. Solms unter dem Titel «Die Errichtung einer Trinkerheilstätte», aus dem folgendes Zitat stammt:
«In den Überlegungen, wie die Behandlung der Alkoholiker wirkungsvoller werden kann als bisher, spielt das Projekt einer Trinkerheilstätte eine besondere Rolle. Es müsste ein Anstaltstyp mit einer Rechtsstellung geschaffen werden, in dem die soziale Stellung des Patienten durch die Aufnahme und Behandlung nicht geschädigt werden kann. Schon aus diesen Gründen sind wir für eine strikte örtliche und organisatorische Trennung von psychiatrischen Kliniken und Heil- und Pflegeanstalten. Wir würden sogar wünschen, dass eine solche Anstalt einen möglichst indifferenten Namen hat. Die Leitung müsste natürlich in der Hand von Psychiatern liegen, da die Trunksucht ein Symptom psychischer Störungen ist. Die Trinkerheilanstalt soll Ort und vielleicht Zentrum einer Forschung sein.»