Stationäre Behandlung während der Corona-Krise

Das Anton Proksch Institut unterstützt Suchtkranke selbstverständlich auch während der Corona-Krise. Dank einer gemeinsamen Anstrengung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wir in der aktuellen Situation weiterhin Patientinnen und Patienten aufnehmen. Dabei werden selbstverständlich höchste Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die Gesundheit des Personals sowie der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung brauchen!
Tel.: 01 / 88010-0

Unsere Ambulanzen in Wien und unsere Suchtberatungsstellen in Niederösterreich sind geöffnet! Der direkte Kontakt ist allerdings nur eingeschränkt möglich. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der gewünschten Einrichtung auf und informieren Sie sich über die Betreuungsmöglichkeiten!

WIR SIND FÜR SIE DA!

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

Unter strengen Auflagen sind wieder Besuche in Wiener Spitälern möglich. Dabei soll gemäß einer aktuellen Verordnung der Stadt Wien von den Spitalsbetreibern alles unternommen werden, um die Sicherheit von MitarbeiterInnen und PatientInnen größtmöglich zu gewährleisten.
Wir haben in den letzten Wochen sehr große Anstrengungen unternommen, um mitzuhelfen, die Ausbreitung von CoVid-19 in Österreich gering zu halten bzw. die Sicherheit im Anton Proksch Institut so hoch wie möglich zu halten.

Diesen Zustand wollen wir erhalten! Die Besuche sind daher entsprechend limitiert und die gesetzlichen Auflagen für die Besuchsmöglichkeit in Krankenanstalten sind einzuhalten.

ACHTUNG:  Der Besuch der Krankenanstalt ist nur mit dem Nachweis eines negativen Ergebnises eins PCR-Tests (max. 48 Stunden gültig) oder eines Genesungszertifikats (max. 2 Monate gültig) möglich.

Welche Regeln sind nun bei Besuchen im Anton Proksch Institut zu beachten und zwingend einzuhalten?

  • Es sind keine Besuche durch Personen zulässig, die Verdachtssymptome der COVID-19-Erkrankung (z. B. Fieber, trockener Husten) aufweisen oder in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch Kontakt mit einer/m CoVid-19-Erkrankten hatten.
  • BesucherInnen haben einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eins PCR-Tests (max. 48 Stunden gültig) oder ein Genesungszertifikat (max. 2 Monate gültig) vorzuweisen.
  • BesucherInnen haben in der Krankenanstalt eine FFP-2 Maske zu tragen.
  • Besuche durch Kinder sind nicht zulässig.
  • Pro PatientIn sind 2 BesucherInnen pro Besuchstermin pro Tag zulässig.
  • Die Besuche sind auf eine Dauer von 30 Minuten begrenzt und nur mit einem bestätigten Termin zulässig.
  • Die Abstandsregelung von MINDESTENS 2 Meter ist während des gesamten Besuchs einzuhalten. Körpernahe Begrüßungsformen sind nicht zulässig. Eine Missachtung der Abstandsregeln hat aus Sicherheitsgründen eine Verlegung des Patienten /der Patientin auf die Aufnahmestation zur Folge!
  • Die Mitnahme bzw. Übergabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs (z. B. Kleidung, Hygieneartikel) ist ausschließlich unter Sicht durch eine/n MitarbeiterIn möglich.

Wie sind die Besuchszeiten im Anton Proksch Institut?

Abteilung III

Die Termine sind auf Abt. III Samstag & Sonntag von 11:00 – 17:00 Uhr, für 30 Minuten, festgelegt. 

Abteilung D

Auf Abt. D können Termine immer zur vollen Stunde am Samstag und Sonntag von 11:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 16:00 Uhr, sowie Mittwoch und Freitag von 18:00 – 19:00 Uhr, für 45 Minuten, in Anspruch genommen werden.

Wie komme ich zu einem Besuchstermin im Anton Proksch Institut?

PatientInnen können Ihre Angehörigenbesuche selbst anmelden.
Für eine Terminvereinbarung treten Sie daher bitte direkt mit der /dem PatientIn in Kontakt.

 

Warum muss ich persönliche Daten für einen Krankenhausbesuch bekanntgeben?

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Ihre Kontaktdaten bereits vor einem Besuch in unserer Krankenanstalt zu erheben, um im Falle einer CoVid-19-Infektion möglichst rasch reagieren zu können. Diese Daten werden nur auf Anfrage einer Behörde weitergeleitet und werden im Institut gemäß der DSGVO-Vorschriften entsprechend behandelt. Für patientInnenbezogene Daten, treten Sie bitte direkt mit Ihrer/m Angehörigen oder FreundIn in Kontakt.

Wenn sie am Tag Ihres Besuchs ganz für Ihren Angehörigen da sein möchte, können Sie das Formular „Datenblatt_Angehörigenbesuche" bereits vorab ausfüllen.

Der Eingang zur Besucherzone für die Abt. III befindet sich an der Ecke Mackgasse – Promenadenweg.

Der Eingang zur Besucherzone für die Abt. D erfolgt über die Gräfin Zichy Straße 6 (Eingang Drogenabteilung / Neubau).


Es sind außergewöhnliche Zeiten, aber je mehr wir uns an die aktuellen Regeln halten, desto eher können wir zur gewohnten Normalität zurückkehren.

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