Informationen für Besucherinnen und Besucher

Nach Aufhebung der Covid-Maßnahmen gelten nun folgende Besuchsregeln im Anton Proksch Institut. 

Welche Regeln sind bei Besuchen im Anton Proksch Institut zu beachten?

  • Es sind keine Besuche durch Personen zulässig, die Verdachtssymptome der COVID-19-Erkrankung (z. B. Fieber, trockener Husten) aufweisen oder in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch Kontakt mit einer/m CoVid-19-Erkrankten hatten. Es sind zwei Besucher:innen pro Besuchstermin pro Tag zulässig.
  • Die Besuche sind auf eine Dauer von 30 bzw. 60 Minuten begrenzt und nur mit einem bestätigten Termin zulässig.
  • Die Mitnahme bzw. Übergabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs (z. B. Kleidung, Hygieneartikel) ist ausschließlich unter Sicht durch einen/eine Mitarbeiter:in möglich.

Wie sind die Besuchszeiten?

Abteilung I und III

Die Termine sind auf Abt. I und III jeweils am Sonntag von 11:00 – 17:00 Uhr, für 30 bzw. 60 Minuten, festgelegt. 

Abteilung D - Drogenabteilung

Auf Abteilung D können Termine am Samstag, Sonntag und Feiertag um 13:30 und 15:00 Uhr für 1 Stunde in Anspruch genommen werden.

Wie komme ich zu einem Besuchstermin im Anton Proksch Institut?

PatientInnen können Ihre Angehörigenbesuche selbst anmelden.
Für eine Terminvereinbarung treten Sie daher bitte direkt mit dem /der Patient:in in Kontakt.

Wo befindet sich der Eingang zum Besuchsbereich?

Der Eingang zur Besuchszone für die Abt. I und III befindet sich an der Ecke Mackgasse – Promenadenweg.

Der Eingang zur Besuchszone für die Abt. D erfolgt über die Gräfin Zichy Straße 6 (Eingang Drogenabteilung / Neubau).

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