Informationen für Besucherinnen und Besucher

Trotz Aufhebung der Quarantänemaßnahmen bleiben die Besuchsregeln im Krankenhaus weiterhin gültig! Es wird alles unternommen, um die Sicherheit von MitarbeiterInnen und PatientInnen größtmöglich zu gewährleisten.
Wir unternehmen weiterhin sehr große Anstrengungen, um mitzuhelfen, die Ausbreitung von CoVid-19 in Österreich gering zu halten bzw. die Sicherheit im Anton Proksch Institut so hoch wie möglich zu halten.

Die Besuche sind entsprechend limitiert und die gesetzlichen Auflagen für die Besuchsmöglichkeit in Krankenanstalten sind einzuhalten.

Welche Regeln sind nun bei Besuchen im Anton Proksch Institut zu beachten und zwingend einzuhalten?

  • Für den Besuch im Anton Proksch Institut ist der Nachweis über ein negatives Ergebnis eins PCR-Tests (max. 48 Stunden gültig) oder ein Genesungszertifikat (max. 2 Monate gültig) vorzuweisen.
  • Es sind keine Besuche durch Personen zulässig, die Verdachtssymptome der COVID-19-Erkrankung (z. B. Fieber, trockener Husten) aufweisen oder in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch Kontakt mit einer/m CoVid-19-Erkrankten hatten.
  • BesucherInnen haben in der Krankenanstalt eine FFP-2 Maske zu tragen.
  • Besuche durch Kinder sind nicht zulässig.
  • Es sind zwei BesucherInnen pro Besuchstermin pro Tag zulässig.
  • Die Besuche sind auf eine Dauer von 30 Minuten begrenzt und nur mit einem bestätigten Termin zulässig.
  • Die Abstandsregelung von MINDESTENS 1 Meter ist während des gesamten Besuchs einzuhalten. Körpernahe Begrüßungsformen sind nicht zulässig. Eine Missachtung der Abstandsregeln hat aus Sicherheitsgründen eine Verlegung des Patienten /der Patientin auf die Aufnahmestation zur Folge!
  • Die Mitnahme bzw. Übergabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs (z. B. Kleidung, Hygieneartikel) ist ausschließlich unter Sicht durch eine/n MitarbeiterIn möglich.

Wie sind die Besuchszeiten im Anton Proksch Institut?

Abteilung III

Die Termine sind auf Abt. III Samstag & Sonntag von 11:00 – 17:00 Uhr, für 30 Minuten, festgelegt. 

Abteilung D - Drogenabteilung

Auf Abteilung D können Termine immer zur vollen Stunde am Samstag und Sonntag von 11:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 16:00 Uhr, sowie Mittwoch und Freitag von 18:00 – 19:00 Uhr, für 45 Minuten, in Anspruch genommen werden.

Wie komme ich zu einem Besuchstermin im Anton Proksch Institut?

PatientInnen können Ihre Angehörigenbesuche selbst anmelden.
Für eine Terminvereinbarung treten Sie daher bitte direkt mit der /dem PatientIn in Kontakt.

Warum muss ich persönliche Daten für einen Krankenhausbesuch bekanntgeben?

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Ihre Kontaktdaten bereits vor einem Besuch in unserer Krankenanstalt zu erheben, um im Falle einer CoVid-19-Infektion möglichst rasch reagieren zu können. Diese Daten werden nur auf Anfrage einer Behörde weitergeleitet und werden im Institut gemäß der DSGVO-Vorschriften entsprechend behandelt. Für patientInnenbezogene Daten, treten Sie bitte direkt mit Ihrer/m Angehörigen oder FreundIn in Kontakt.

Der Eingang zur Besucherzone für die Abt. III befindet sich an der Ecke Mackgasse – Promenadenweg.

Der Eingang zur Besucherzone für die Abt. D erfolgt über die Gräfin Zichy Straße 6 (Eingang Drogenabteilung / Neubau).

Datenblatt - Angehörigenbesuch

Nachfolgend finden Sie das Datenblatt, welches Sie bereits vorab ausfüllen und zum Besuch im Anton Proksch Institut mitbringen können.

Datenblatt - Angehörigenbesuch

 

Es sind außergewöhnliche Zeiten, aber je mehr wir uns an die aktuellen Regeln halten, desto eher können wir zur gewohnten Normalität zurückkehren.

 

Weitere Inhalte

Neben unbedingt erforderlichen Cookies verwenden wir optionale Cookies für Statistiken.
Mehr InfosAblehnenAkzeptieren

Ich möchte

Ihr Weg zu uns